Bochum. Unter besonderen Vorzeichen findet in diesem Jahr die Kommunalwahl statt. Besonders ein Problem beschäftigt dabei die Organisatoren sehr.

Ausgerechnet im Awo-Seniorenheim „Heinrich-König-Zentrum“ befanden sich zur Europawahl im Mai letzten Jahres gleich zwei Wahllokale. Niemand konnte damals ahnen, dass ausgerechnet dieses Haus ein Jahr später zum am stärksten vom Corona-Virus heimgesuchten Ort in Bochum werden sollte. Neun Bewohner starben dort an den Folgen einer Covid-19-Infektion. Aber genau dies bereitet Stephan Heimrath, der für die Stadt Bochum die diesjährigen Kommunalwahlen unter besonderen Vorzeichen vorbereitet, enorme Sorgen.

Wahlhelfer immer schwerer zu bekommen

Von den 197 Wahllokalen in Bochum sind 30 in Altenheimen oder Krankenhäusern untergebracht – normalerweise. „Diese wurden von uns natürlich auch wegen ihrer behindertengerechten Zugänge gewählt. Wir gehen aber jetzt davon aus, dass sie in diesem Jahr nicht genutzt werden“, erläutert Heimrath. Überhaupt verlangt die Corona-Krise dem Amtsleiter für Bürgerservice, zu dem auch das Wahlbüro gehört, in diesem Jahr besonders viel Kreativität ab. Noch schwerer als sonst dürfte auch die Suche nach Wahlhelfern ausfallen. Rund 2400 Personen werden benötigt. Da selbst das mittlerweile auf 80 Euro erhöhte sogenannte Erfrischungsgeld kaum zur Teilnahme lockt, muss die Stadt mehr und mehr Menschen aus dem öffentlichen Dienst dazu verpflichten, im Wahlvorstand mitzuwirken. Das erlaubt zwar das Gesetz, beliebt ist der Job deshalb aber noch lange nicht.

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Termin für Wahl und mögliche Stichwahl

Gehörten in den vergangenen Jahren etwa zu wenig rechtzeitig verteilte Wahlzettel, nicht fristgerecht eingegangene Wahlunterlagen oder etwa Probleme mit dem Wählerverzeichnis zu den großen Problemen vor oder an Wahltagen, nehmen sie sich in diesem Jahr als geradezu winzig aus. Die dynamische Entwicklung der Pandemie, die immer wieder veränderten Corona-Regeln, verschobene Fristen und überhaupt die unklare Lage lassen wenig Freude aufkommen. Bisher steht immerhin der Termin der Kommunalwahl (13. September) und der Termin für eine mögliche Stichwahl für den neuen Oberbürgermeister (27. September).

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Verschobene Fristen

Wohl abschließend geregelt hat das Land das Verfahren für die Aufstellung von Kandidaten für Rat, Bezirke und das Amt des Oberbürgermeisters. Denn die Corona-Krise hat bekanntlich die Zeitpläne der Parteien gehörig durcheinander gewirbelt. Mittlerweile wurde die Frist zur Einreichung der Wahlunterlagen auf den 27. Juli verlängert, damit verschob sich automatisch auch die Widerspruchsfrist gegen die Aufstellung bestimmter Kandidaten auf den 14. August. Das ist immer dann wichtig, wenn es etwa Zweifel daran gibt, dass eine Person genug Unterschriften für eine Kandidatur zusammen bekommen hat.

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