Bochum-Wattenscheid. Die Corona-Krise stellt auch Schüler und Lehrer in Bochum vor große Herausforderungen. Das gilt ebenfalls fürs Louis-Baare-Berufskolleg.
„Die letzten Wochen in der Corona-Krise haben Schulleiter, Lehrer, Schüler, Eltern und Ausbildungsbetriebe vor außergewöhnliche Herausforderungen gestellt. Und diese wurden hier mit sehr großem Aufwand bewältigt“, betont Susanne Muthig-Beilmann, Leiterin des Louis-Baare-Berufskollegs in Wattenscheid.
„Lehrkräfte arbeiten in dieser schwierigen Zeit hochengagiert“
„Die Lehrkräfte arbeiten in dieser schwierigen Zeit hochengagiert bis an die Belastungsgrenze. Sie agieren in voller Verantwortung gerade auch für die Schüler, die dabei im Mittelpunkt stehen.“ Keinem Schüler und keiner Schülerin sollten Nachteile entstehen, „dafür setzen sich seit Wochen Eltern- und Lehrerverbände mit Hochdruck erfolgreich ein“. Lernen und Unterricht in der Corona-Krise stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen.
Kritik von Schülern an Schulpolitik
Ein Kolleg-Schüler hatte, wie berichtet, u.a. unzureichende Möglichkeiten zur Klausurvorbereitung und die hohe Zahl von Klausuren in kurzer Zeit beklagt und dabei die NRW-Schulpolitik kritisiert. Er habe stellvertretend für viele andere Schüler gesprochen. Sie fürchten deshalb sogar um ihren Abschluss.
Die gesetzlichen Vorgaben auch in dieser Sondersituation werden, so Schulleiterin Susanne Muthig-Beilmann, vom Land NRW gebildet, die Landesregierung habe dabei mit dem Bildungssicherungsgesetz vom 30. April entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die vom Schüler geschilderten Probleme beträfen alle Schüler, die die gymnasiale Oberstufe besuchen.
Regelungen durch NRW-Schulministerium
„Es ist ein großes Anliegen der Landesregierung, dass alle Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr und auch in den nächsten Jahren ihre Schullaufbahn zu einem geordneten Abschluss führen können“, heißt es auf Nachfrage der Redaktion aus dem NRW-Schulministerium. Es habe deswegen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, „damit die Schüler in allen Bildungsgängen ihre Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen oder beenden können“.
Bildungssicherungsgesetz
Dazu habe der Landtag NRW das Bildungssicherungsgesetz beschlossen, das einige Ausnahmeregelungen vorsieht: Gemäß § 46 Abs. 2 und 3 der Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz vom 1. Mai 2020 kann in der Einführungsphase auch in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sowie im ersten Jahr der Qualifikationsphase in den zwei Leistungskursfächern und in den von der Schülerin oder dem Schüler gewählten schriftlichen Grundkursfächern die Anzahl der zu schreibenden Klausuren auf jeweils eine reduziert und die Klausurdauer verringert werden, wenn dies aufgrund von Zeiten des Ruhens des Unterrichts organisatorisch erforderlich ist.
Schulen haben Spielraum
Außerdem heißt es aus dem Schulministerium: „Für Schüler, die Leistungsnachweise versäumt haben, gilt: Die Schule entscheidet anhand der organisatorischen Möglichkeiten und Umstände im Einzelfall, ob Leistungsnachweise, die Schüler aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht haben, nachzuholen sind. Die Regelung erfolgt unter Aspekten von Prüfungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.“