Bochum-Wattenscheid. Schüler in Bochum beklagen unzureichende Möglichkeiten zur Klausurvorbereitung in der Coronakrise. Sie kritisieren auch die NRW-Schulpolitik.

Lernen und Unterricht in der Corona-Krise stellen Schüler und Lehrer vor große Herausforderungen. Und es gibt reichlich Kritik – so auch von einem Schüler am Louis-Baare-Berufskolleg. „Wir müssen sechs Klausuren innerhalb von vier Wochen schreiben, und die Vorbereitung war nicht optimal“, beklagt sich einer, der stellvertretend für viele Schüler spreche. Sie fürchten deshalb sogar um ihren Abschluss. Die Kritik richtet sich auch gegen die NRW-Schulpolitik.

Viele Lehrer sind beim Thema Klausuren aufseiten der Schüler

Namentlich möchte er nicht genannt werden, befürchtet Ärger. Dabei seien auch die Lehrer teilweise sogar aufseiten der Schüler: „Viele Lehrer finden es selbst irrsinnig, dass wir jetzt noch Klausuren schreiben müssen“, so der 18-Jährige. Denn in wenigen Wochen beginnen schon wieder die Sommerferien, die Zeugniskonferenzen stehen vorher an.

Er und seine Mitschüler besuchen das zweite Jahr der Oberstufe, die sogenannte Qualifikationsphase 1 (Q1). In diesem Zeitraum sind Klausurnoten bereits für die Abiturnote und -zulassung relevant. Eine der zwei verpflichtenden Klausuren, die in den Kursen pro Halbjahr geschrieben werden müssen, wurde bereits durch Entschluss der Landesregierung ersatzlos gestrichen. „Das sollte mit der anderen Klausur auch passieren. Wir besuchen erst seit letztem Montag die Schule wieder“, sagt der Oberstufenschüler.

Zwei Stunden bis zur Klausur

Durch die Aufteilung der einzelnen Leistungs- und Grundkurse in jeweils zwei bis drei Gruppen, ergebe sich für die Schüler außerdem jeweils ein ganz anderer Stundenplan. „Manche von uns haben wegen Ausfall durch Feiertage nur zwei Stunden Unterricht, bis sie eine Klausur schreiben“, beschwert er sich weiter. Handele es sich um Klausurstoff, der bereits vor der Corona-Pause durchgenommen worden sei, sei dieser bei vielen verblasst.

Abiklausuren schon konzipiert

Die Sommerferien in NRW starten am 29. Juni und dauern bis zum 11. August. Zeugniskonferenzen müssen vorher stattgefunden haben. Die diesjährigen Abiturprüfungen wurden in NRW um drei Wochen nach hinten verschoben. Für 88.000 angehende Abiturienten begann am 12. Mai der vermutlich letzten Akt ihr Schullaufbahn.

Die Termine für die zentralen Abiturprüfungen in der gymnasialen Oberstufe stehen für das Schuljahr 2020/2021 bereits fest: Der letzte Unterrichtstag der Q2 wird der 26. März 2021 sein, schriftliche Prüfungen werden zwischen dem 14. April und 4. Mai geschrieben.

Neuer Klausurstoff müsse völlig alleine durchgepaukt werden. Beispiel Deutsch: Hier steht Lessings „Nathan der Weise“ auf dem Lehrplan. „Aus meinem Kurs haben nur zwei Leute das Buch gelesen“, berichtet der Schüler. Das Werk aus dem 18. Jahrhundert sei ohne Hilfestellung durch Lehrer für Viele nicht zugänglich. „Ich gehöre zu den Schülern, denen es schwerfällt, sich selbst zu motivieren und alles alleine zu erarbeiten“, gibt der 18-Jährige zu.

Eine kurze Mail der Lehrer zur Anleitung sei nicht dasselbe, wie Austausch und Diskussion im Unterricht. Für die aktuelle Situation die Quittung bei der Abiturnote zu bekommen, das befürchten auch viele seiner Mitschüler. „Mit einem schlechten Abitur kann man heute nicht mehr viel anfangen“, fürchtet er.

Abiklausuren bereits konzipiert

Hinzu kommt: Konzipiert sind die Abiturklausuren, die voraussichtlich Ende März 2021 starten werden, für den Jahrgang 2020/2021 bereits. „Der Stoff, der vorausgesetzt wird, kann gar nicht mehr erarbeitet werden. Die Klausuren müssen überarbeitet werden“, findet der Schüler. Die Lehrer empfinde er als unterstützend, die NRW-Landesregierung müsse reagieren. „Unser Lehrer hat uns immerhin sehr genaue Hinweise gegeben, welche Auszüge in der jetzigen Deutschklausur drankommen“, so der künftige Abiturient. Sein Wunsch: „Die jetzigen Klausuren sollen entweder gestrichen werden und die Lehrer bewerten uns auf Grundlage der mündlichen Leistungen, oder die Klausuren dürfen nicht so stark gewichtet werden.“ Eine Anfrage an das NRW-Schulministerium, in der unsere Redaktion um Stellungnahme bat, blieb bislang unbeantwortet.

„Berufskolleg-Lehrer/innen sind sehr engagiert“

„Die letzten Wochen in der Corona-Krise haben Schulleiter/innen, Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern und Ausbildungsbetriebe vor außergewöhnliche Herausforderungen gestellt. Und diese wurden hier mit sehr großem Aufwand bewältigt“, betont Schulleiterin Susanne Muthig-Beilmann.

Vorgaben des Landes NRW

„Die Lehrkräfte hier am Berufskolleg arbeiten in dieser schwierigen Zeit hochengagiert bis an die Belastungsgrenze. Sie agieren sich in voller Verantwortung gerade auch für die Schüler, die dabei im Mittelpunkt stehen.“ Keinem Schüler und keiner Schülerin sollten Nachteile entstehen, „dafür setzen sich seit Wochen Eltern- und Lehrerverbände mit Hochdruck erfolgreich ein“. Die gesetzlichen Vorgaben auch in dieser Sondersituation werden vom Land NRW gebildet, die Landesregierung hat dabei mit dem Bildungssicherungsgesetz vom 30. April entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die vom Schüler geschilderten Probleme beträfen alle Schüler, die die gymnasiale Oberstufe besuchen.

Regelungen des Schulministeriums

„Es ist ein großes Anliegen der Landesregierung, dass alle Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr und auch in den nächsten Jahren ihre Schullaufbahn zu einem geordneten Abschluss führen können“, heißt es auf Nachfrage der Redaktion aus dem NRW-Schulministerium. Es habe deswegen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, „damit die Schüler in allen Bildungsgängen ihre Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen oder beenden können“.

Bildungssicherungsgesetz

Dazu habe der Landtag NRW das Bildungssicherungsgesetz beschlossen, das einige Ausnahmeregelungen vorsieht: Gemäß § 46 Abs. 2 und 3 der Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz vom 1. Mai 2020 kann in der Einführungsphase auch in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sowie im ersten Jahr der Qualifikationsphase in den zwei Leistungskursfächern und in den von der Schülerin oder dem Schüler gewählten schriftlichen Grundkursfächern die Anzahl der zu schreibenden Klausuren auf jeweils eine reduziert und die Klausurdauer verringert werden, wenn dies aufgrund von Zeiten des Ruhens des Unterrichts organisatorisch erforderlich ist.

Schulen haben Spielraum

Außerdem heißt es aus dem Schulministerium: „Für Schüler, die Leistungsnachweise versäumt haben, gilt: Die Schule entscheidet anhand der organisatorischen Möglichkeiten und Umstände im Einzelfall, ob Leistungsnachweise, die Schüler aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht haben, nachzuholen sind. Die Regelung erfolgt unter Aspekten von Prüfungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.“

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