Wattenscheid-Höntrop. Geparkte Autos, Anhänger und Lkw auf dem Zeppelindamm in Wattenscheid sind eine Gefahr vor allem für Radfahrer. Jetzt soll gehandelt werden.

Auf dem Mehrzweckstreifen des Zeppelindamms zwischen blauer Fußgängerbrücke und Tankstelle sind beidseits oft Lkw und Werbeanhänger über einen längeren Zeitraum abgestellt. Vor allem Radfahrer haben es hier dann schwer, sicher vorbei zu kommen, denn sie müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Aber hier sind viele Autos unterwegs, oft mit mehr als den teils erlaubten 70 km/h – insgesamt extrem gefährlich für Radfahrer und Fußgänger.

Gefahr für Radfahrer und Passanten ist bekannt - aber nichts passiert

Bisher hieß es von Straßen NRW, für dieses Teilstück zuständig, dass hier Parken auf dem Mehrzweckstreifen durchaus unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sei. Doch nach mehreren Beschwerden zeichnet sich jetzt ab, dass damit endlich Schluss sein soll. So ist geplant, auf dem Seitenstreifen einen Radweg auszuzeichnen, ähnlich wie schon in anderen Bereichen des Zeppelindamms. Dann würde hier das Parken nicht mehr möglich sein.

Tempo senken

Auch gibt es einen Vorstoß, die Höchstgeschwindigkeit komplett auf 50 km/h abzusenken. Bezirksbürgermeister Manfred Molszich hat hierzu schon einige Anfragen an die Verwaltung gestellt. Auch beim Stadtbaurat wurde diskutiert und angeregt, ob es möglich wäre, aus Lärmschutzgründen, ein Tempolimit von 50 km/h auf der gesamten Länge des Zeppelindamms festzusetzen.

Seit Jahren tut sich hier nichts

Wilfried Kohlhof – er wohnt am Tizianweg – betont: „Ich habe fast aufgegeben, seit 2016 auf die Zustände dort hinzuweisen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.“ Und: „Ist noch niemandem aufgefallen, dass es sich bei dem vermeintlichen Seitenstreifen um einen offiziellen Gehweg handelt? Unmittelbar hinter der blauen Brücke ist das Zeichen 239 aufgestellt und gilt bis zur Zollstraße. Wie kann dann geduldet werden, dass der Streifen wochen- und monatelang zugeparkt wird? Werbeanhänger stehen quer; ihre Beleuchtungseinrichtungen sind nachts nicht sichtbar.“

Fußgängern und Radfahrern „wird eine Menge zugemutet bei 70 km/h schnellem Fahrzeugverkehr. Sicherheitsabstände werden kaum eingehalten, und die sind ja neuerdings noch erhöht“. Er hofft, „dass die Behörden endlich ihre Verkehrssicherungspflicht erkennen und kurzfristig endlich Maßnahmen ergreifen“.

Antwort der Verwaltung dazu in der Bezirksvertretung Ende 2019: Der Zeppelindamm sei auf der gesamten Länge Bestandteil des gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetzes, dort solle der Durchgangsverkehr abgewickelt werden. Außerdem handele es sich dort um eine Straße außerhalb geschlossener Ortschaften und hier gebe es bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h.

Stadt skeptisch

Die Stadt damals weiter: „Einzelne Geschwindigkeitsbeschränkungen für eine bestimmte Strecke kommen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur dort in Frage, wo eine besondere Gefahrenlage vorliegt. Bei den Überprüfungen mit der Polizei wurden keine besonderen Umstände oder konkrete Verkehrssicherheitsgründe, die eine Tempobeschränkung auf 50 km/h zwingend erfordern, festgestellt. Auch unter Berücksichtigung des Unfalllagebildes ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.“

Verdrängungsverkehr befürchtet

Und: Eine weitere Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen sei für den Zeppelindamm geprüft worden. Dann sei davon auszugehen, „dass es zu Verdrängungsverkehren kommen würde. Dadurch bedingt würden eventuell neue Probleme/Problemzonen entstehen. Eine weitere Möglichkeit, auf dem Zeppelindamm eine temporäre Temporeduzierung (tagsüber 70/nachts 50 km/h) einzurichten, ist aufgrund der unterschiedlichen Gelbzeiten bei den Lichtsignalanlagen technisch nicht möglich“, hieß es außerdem Ende 2019 von der Stadt. „In den Steuergeräten kann nur eine Gelbzeit hinterlegt werden. Für die unterschiedlichen Geschwindigkeiten sind aber mindestens zwei unterschiedliche Zeiten erforderlich. Eine Temporeduzierung wird daher abgelehnt.“

Straßen NRW zuständig

Weiter: Um punktuelle Lärmminderungen zu erzielen, werde „ein aktiver bzw. passiver Lärmschutz (z.B. Fenster, Lärmoptimierter Asphalt, Lärmschutzwände) für sinnvoller erachtet. Hierfür ist, für den Bereich des Zeppelindammes, der Landesbetrieb Straßen NRW verantwortlich.“

Molszich hakt nach

Und in Hinblick Grillakademie (Zollstraße 161) ergab jetzt die Molszich-Anfrage, dass dort max. 30 Teilnehmer erlaubt seien; „eine Erlaubnis, den Standstreifen abzusperren, wurde nicht erteilt“, so die Stadt.

Manfred Molszich hakt nun bei der gesamten Thematik nach und stellt eine weitere Anfrage an die Verwaltung in der Bezirksvertretung Wattenscheid am 26. Mai: „Am Zeppelindamm gibt es offenbar ein Müllproblem. Vor ca. 14 Tagen wurde dort Bauschutt abgeladen. Es stehen vermehrt Müllsäcke und Unrat auf dem Standstreifen. Der Blumen- und Erdbeerstand breitet sich immer weiter aus.“ Daraus ergäben sich, so Molszich weiter, folgende Fragen: „Wer ist für die Reinigung des Zeppelindamms und der Standstreifen zuständig? Wer überwacht die Sauberkeit? Sind die wieder vermehrt dort parkenden Lkw die Verursacher der Müllprobleme? Wer kontrolliert oder überwacht die Lkw, ob da die Ursache liegt? Wer hat dem Blumen- und Erdbeerstand erlaubt, an den Begrenzungspfosten Werbeschilder aufzustellen? Ist der Verkaufsstand überhaupt genehmigt?“

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