Wattenscheid-West/Leithe. Eine Ampelanlage soll den Verkehr am künftigen Toom-Baumarkt an der Berliner Straße in Wattenscheid regeln. Außerdem ist eine Radspur geplant.

Die Bezirksvertretung hat am Dienstag der Planung der Verwaltung zur Anbindung des neuen Toom-Baumarktstandortes an die Berliner Straße und Steeler Straße zugestimmt, allerdings mit folgenden Ergänzungen.

Knotenpunkt wird umgestaltet

Der viel befahrene Knotenpunkt Berliner Straße/ Anbindung Baumarkt soll umgestaltet und mit einer Lichtsignalanlage geregelt werden. In Richtung Süden (nach Höntrop/Hattingen) soll der bisher bis zur Kreuzung Berliner-/Steeler Straße beschlossene und in Planung befindliche Radfahrstreifen bis zur Kreuzung Berliner Straße/Ottostraße fortgeführt werden.

Fahrradspur wird angelegt

Außerdem: Auf der Steeler Straße soll zwischen der Einmündung Berliner Straße und Hohensteinstraße beidseitig eine Fahrradspur angelegt werden. Eine Weiterführung der Fahrradspuren über die Hohensteinstraße bis zur Weststraße sei zu prüfen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die Lkw-Ausfahrt auf die Steeler Straße nur in Fahrtrichtung Berliner Straße (nur rechts abbiegen) gestattet werden. Die Grünen brachten in der Sitzung am Dienstag dafür einen entsprechenden Änderungsantrag ein, den Oliver Buschmann erläuterte.

Es gelte in Bochum, den Fahrradverkehr in der Stadt zu fördern und sich ein Mobilitätskonzept zu geben, „das eine deutliche Ausrichtung auf Fahrradverkehr und ÖPNV beinhaltet. Eine Förderung ist am effektivsten, wenn das Angebot an schnellen und sicheren Radfahrstreifen ausgebaut und dieses Ziel bei allen Straßenprojekten Berücksichtigung findet“.

Nicht zeitgemäß

Unter diesem Gesichtspunkt sei die Planung eines Straßenabschnitts ohne jede Berücksichtigung der Förderung des Radverkehrs unverständlich und nicht mehr zeitgemäß, „insbesondere, weil das erstellte Verkehrsgutachten durch das Amt für Stadtplanung und Wohnungswesen und den Landesbetrieb Straßen.NRW geprüft wurde“.

Radwegverlegung nicht sinnvoll

Eine Verlegung des Radverkehrs auf die andere Fahrseite/ Fußweg sei nicht zweckmäßig, weil idealerweise Fuß- und Radverkehr getrennt werden sollten und der kombinierte Fuß-/Radweg für zwei Fahrtrichtungen einen zu geringen Querschnitt aufweise. Der erzwungene Wechsel auf den kombinierten Rad-/Fußweg auf der Gegenseite für den Fahrradverkehr „ist unattraktiv und bietet selbst erhebliches Gefährdungspotenzial durch Absteigen, Verlassen des Radweges zur Querung der Straße und Fahren entgegen der Fahrtrichtung und Fußgängerbeteiligung“.

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