Bochum. Die Anklage ist äußerst umstritten: Sie wirft einem 36-jährigen Mann in Bochum mehrfachen schweren Kindesmissbrauch vor. Er weist dies zurück.
"Ich kann nicht gestehen, was ich nicht gemacht habe." So zitiert eine Verteidigerin ihren Mandanten, dem seit Mittwoch am Landgericht Bochum mehrfacher sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen wird.
Der Angeklagte soll sich zu unbestimmten Zeitpunkten vor dem März 2018 an seiner heute 13 Jahre alten Stieftochter vergangen haben. Tatort soll die gemeinsame Wohnung in Wattenscheid gewesen sein, möglicherweise aber auch eine zuvor bewohnte Wohnung in Herne.
Richterin weist auf Strafmilderungsgründe hin
Sieben sexuelle Übergriffe werden in der Anklage geschildert, die meisten davon ganz besonders schwere, die eine mehrjährige Haftstrafe zum Folge haben können. Die Stieftochter, die mit dem Angeklagten zur fraglichen Zeit in einer Patchwork-Familie gelebt hatte, hatte ihn angezeigt.
Nur er allein in diesem Gerichtssaal wisse, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht, sagte Richterin Isabelle Hoffmann zum Angeklagten. Sollten sie aber stimmen und kein Geständnis ablegen, so dass das Mädchen noch einmal vor den Richtern intensiv aussagen müsse, "dann ist ein ganz wichtiger Strafmilderungsgrund verloren".
"Ich bin der Meinung, dass die mich nur aus dem Weg schaffen wollen"
Der Angeklagte, selbst mehrfacher Vater, bestreitet trotzdem alles. Die Stieftochter, sagte er, sei "immer angeeckt". "Seitdem ich sie kenne, ist sie so. Sie ist gestört." In einer Klinik für Jugendpsychiatrie sei ihr einmal "ein sehr starkes Geltungsbedürfnis" attestiert worden; sie würde manchmal "Sachen sagen, die nicht stimmen". Die Stieftochter habe ihm mal gesagt: "Ich hasse dich".
Mittlerweile lebt die 13-Jährige wieder bei ihrem leiblichen Vater, über den der Angeklagte viele sehr schlechte Dinge sagte. "Ich bin der Meinung, dass die mich nur aus dem Weg schaffen wollen."
Das Gericht prüft jetzt, ob der Angeklagte nur Schutzbehauptungen aufstellt oder nicht. Der Prozess könnte sehr schwierig werden angesichts der offenbar zerrütteten Familienkonstellation. Die 5. Strafkammer des Landgerichts hat fünf weitere Verhandlungstage bis 20. Mai angesetzt.