Bochum. Die Corona-Schutzverordnung schreibt das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen überall im Ruhrpark vor. Die Stadt verweist auf eine klare Regelung.
Nachdem es zunächst Irritationen darüber gegeben hatte, ob die "Maskenpflicht" für Kunden auch in den Ladenpassagen im Bochumer Ruhrpark-Einkaufszentrum oder im Hannibal-Center in Hofstede, gilt, gibt es nun Klarheit: Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es diese Pflicht im Ruhrpark auf den Freiflächen zwischen den Geschäften, den sogenannten Shopping-Malls, selbstverständlich gebe.
Klare Angaben der Corona-Schutzverordnung
Die Stadt begründet dies mit der sogenannten Corona-Schutzverordnung, die dies eindeutig regele (CoronaSchVO, § 12a, Abs.2, Ziffer 1). Dort wird explizit darauf hingewiesen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden müssen aber auch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowohl von Beschäftigten als auch den Kunden vorgeschrieben ist.
Dies gilt, so heißt es in der Verordnung wörtlich "in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften (...), auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen (...) sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, 'Shopping Malls', 'Factory Outlets' und vergleichbaren Einrichtungen". Für die Einhaltung sei jeweils der Betreiber zuständig, hieß es von der Stadt. Das Ordnungsamt behalte sich allerdings vor, die Einhalung der Regelungen zu kontrollieren. Von der Leitung des Ruhrparks gibt es bisher noch keine aktuelle Stellungnahme zu diesem Statement.
Hannibal-Center hat andere Regeln
Etwas anders stellt sich die Lage im Hannibal-Center dar, dem größten Fachmarkt-Center im Bochumer Norden. Das 1976, zwei Jahre nach dem Abriss der letzten Zechengebäude auf Teilflächen des ehemaligen Krupp-Bergwerks, errichtete Nahversorgungscenter versteht sich nicht als klassisches Einkaufs-Zentrum. Auf den großen Freiflächen, die hauptsächlich als Parkplätze genutzt werden, gibt es die Maskenpflicht nicht. Die Hausmeister des von der Euco Einkaufscenter GmbH betriebenen Centers erläutern die Regeln den Kunden. In den einzelnen Geschäften sind die Inhaber für die Einhaltung der Hygiene-Regeln zuständig.
Jutta Kemper ist geschäftsführende Gesellschafterin des Centers und erklärt die Situation für den zusammen hängenden und überdachten Bereich rund um den großen Supermarkt. "Wir gehen davon aus, dass es in diesem Bereich eine Maskenpflicht gibt. Meiner Wahrnehmung nach halten sich die Kunden auch weitgehend daran."
Hinweise auf die Abstandspflicht
Nach ihren Angaben gingen die Hausmeister des Centers mit gutem Beispiel voran und tragen selbst eine Mund-Nase-Bedeckung. Für Jutta Kemper ist es noch wichtiger, dass das Personal auf den weitläufigen Außenflächen immer wieder auf die bestehenden Abstandsregeln hinweist. "Das funktioniert bei uns aber eigentlich sehr gut."
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