Ostermontag ist der einzige Ostertag, an dem Bochumer Bäckereien nicht öffnen dürfen. Eine Bäckereikette lässt sich davon nicht abhalten.
Bäckereien versorgen auch am Osterwochenende die Bochumer mit frischen Brötchen. Am Ostermontag ist es den Betreibern allerdings untersagt, ihre Bäckereifilialen zu öffnen und Waren zu verkaufen. So manche Bäckereikette lässt sich davon nicht abhalten.
Auf dem Schild vor den Backhaus-Filialen in Bochum-Linden und Bochum-Langendreer steht, dass die Filiale auch am Ostermontag, 13. April, geöffnet ist, in Linden beispielsweise von 7 bis 14 Uhr.
„Wir dürfen an den Ostertagen ja generell nicht öffnen“, sagt der Backhauschef auf Anfrage der WAZ, „für mich geht Ostern von Karfreitag bis Dienstag“.
Ob er die Filialen in Linden und Langendreer am Ostermontag tatsächlich öffnet, will der Filialchef – der namentlich nicht genannt werden will – weder bestätigen noch dementieren. Laut dem Ordnungsamt der Stadt dürfen „am Ostermontag weder Bäckereifilialen geöffnet sein, noch Waren verkauft werden“.
Damit bezieht sich die Stadt auf die Coronaschutzverordnung sowie auf das Ladenöffnungsgesetz. Beide Rechtssätze legen fest, dass die erlaubte Öffnung von Bäckereien an Feiertagen explizit nicht am Ostermontag gilt (§ 5 Abs. 1, Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW und § 6 Coronaschutzverordnung). Neben dem zweiten Weihnachtstag und Pfingstmontag ist dieser Tag einer von dreien im Jahr, an denen das Öffnen gänzlich verboten ist.
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