Bochum. Kurzfristig wird der Kreiswahlausschuss in Bochum zusammen gerufen. Die Zeit drängt. Bis Ende Februar müssen die Wahlbezirke neu geregelt sein.

Es sind noch gut sieben Monate bis zur Kommunalwahl am 13. September, doch der Stresspegel in Stephan Heimraths Amt für Bürgerservice in Bochum ist so hoch, als stünde schon morgen der Urnengang an. Den Grund für die Unruhe liefert weiterhin das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Denn es regelt nicht nur, dass es sehr wohl eine Stichwahl geben kann, sondern macht klare Ansagen zum Zuschnitt der Kommunalwahlbezirke. „Das hatten viele Kommunen, auch wir, so nicht auf dem Schirm. Überhaupt war der Verlauf sehr unglücklich“, erläutert Stephan Heimrath.

SPD muss Direkt-Kandidaten neu wählen

Besonders ärgerlich dürfte diese Regelung für die SPD sein, die bereits als früher Vogel alle Direktkandidaten zur Kommunalwahl parteiintern gewählt hat. Als einzige Bochumer Partei bislang. Doch Parteichef Karsten Rudolph nimmt’s gelassen: „Wir haben uns bereits darauf eingestellt.“ Wenn es am 18. Mai bei den Bochumer Sozialdemokraten eigentlich hauptsächlich um das Wahlprogramm gehen sollte, wurde jetzt eine Vertreterversammlung eingeschoben. Die muss dann die Direktkandidaten neu wählen. Die bereits vom Parteitag abgewunkene Vorschlagsliste bleibt bestehen.

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Die Kosten für diese Wiederholung sind übrigens zu vernachlässigen. In modernen Zeiten entfällt das Briefporto, Mail-System sei dank. Lediglich die Abstimmungszettel müssen neu gedruckt werden. „Das kriegen wir gerade noch hin“, frotzelt Rudolph mit einem Augenzwinkern.

Erlasse regeln Verhalten der Städte und Gemeinden

Der Landeswahlleiter beim NRW-Innenminister feuerte eine ganze Salve von Erlassen an Bezirksregierungen und kommunale Spitzenverbände. Was wie eine bürokratische Kissenschlacht ausschaut, ist doch mehr, denn es gab aufgrund der Irritationen im Nachgang des Urteils so viele Anfragen verschiedener NRW-Städte und Kreise, dass er offenbar nicht auf jedes Anliegen einzeln reagieren wollte. Heimrath bringt das so auf den Punkt: „Der Landeswahlleiter ist in den letzten Wochen in Anfragen fast ertrunken.“

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Die Stadt Bochum hat nun in der Kürze der Zeit gehandelt. Noch gerade rechtzeitig vor dem Fristtermin 29. Februar, bis zu dem Wahlbezirke auf Straße und Hausnummer genau feststehen müssen, schob die Verwaltung eine Extra-Sitzung des Kreiswahlausschusses ein. Denn die Entscheidungshoheit, so will es das Gesetz, über diesen Zuschnitt trifft die Politik.

Stadt muss auf Gerichtsurteil reagieren

In den fünf von insgesamt 33 aufgelisteten Wahlbezirken muss auf Abweichungen in der Zahl der Wahlberechtigten um mehr als 15 Prozent nach unten oder oben reagiert werden. Würde die Stadt keine Änderungen vornehmen, könnte die Wahl angefochten und sogar für ungültig erklärt werden.

Gleichzeitig zu diesen zusätzlichen Aufgaben ist die Verwaltung derzeit dabei, Wahlhelfer zu werben. Damit für die rund 300.000 Wahlberechtigten der Ablauf der Wahl am 13. September reibungslos organisiert werden kann.

Extra-Sitzung des Kreiswahlausschusses einberaumt

Am 26. Februar muss über einen derzeit noch in Arbeit befindlichen Verwaltungsentwurf entschieden werden. Nach WAZ-Informationen sind jetzt über die bereits geänderten drei Bezirke weitere fünf Kommunalwahlbezirke zu ändern. Betroffen sind demnach Wattenscheid-Mitte/Ost, Voede/Harpen, Querenburg, Bärendorf, und Dahlhausen mit ein paar Tausend Wahlberechtigten. Zur Erinnerung: die Änderungen der Zuschnitte sind nötig, weil die Zahl der Wahlberechtigten in einzelnen Bezirken um mehr als 15 Prozent voneinander abweichen. Vor dem Urteil war eine Grenze von 25 Prozent die Grundlage. Darauf wurde jetzt mit dem neuen Zuschnitt reagiert.

Jeder Wahlraum gehört zu einem Stimmbezirk. Und genau hier ändern sich noch die Zuschnitte
Jeder Wahlraum gehört zu einem Stimmbezirk. Und genau hier ändern sich noch die Zuschnitte © FUNKE Foto Services | André Hirtz

Der Landeswahlleiter stellt in seinem Erlass vom 21. Januar fest: „Eine bereits erfolgte Bewerberaufstellung für Kommunalwahlbezirke, die aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20. 12. 2019 neu einzuteilen sind, muss wiederholt werden.“

Die Heimrath-Behörde gibt diese dringende Empfehlung in der Verwaltungsvorlage weiter, „schon, um im Falle einer möglichen Anfechtung des Wahlergebnisses auf der sicheren Seite zu stehen.“ Unmittelbar betroffen ist allerdings nur die SPD, denn Listenkandidaten können unabhängig vom Zuschnitt der Kommunalwahlbezirke aufgestellt werden.

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