Bochum. Nach der Polizeiaktion gegen illegale Schrottsammler fragen sich viele Bochumer, was denn nun erlaubt ist und wo denn die Grenzen liegen.
Nach der Polizeiaktion vom Montag stellen sich viele Menschen in Bochum die Frage, ob und unter welchen Bedingungen es denn überhaupt erlaubt ist, Schrott oder Altmetalle ganz legal zu sammeln. Bei der Stadt haben das Ordnungs- und das Umweltamt einen wachsamen Blick auf das rege Treiben der „Klüngelskerle“, wie die Schrottsammler im Volksmund immer noch genannt werden.
Das Ordnungsamt weiß ganz genau und zwar namentlich, wer in Bochum mit dem offenen Pritschenwagen durch die Nebenstraßen zuckeln darf, um dort auch bei Privatleuten Schrott einzusammeln. Zu allererst benötigen die Interessenten eine Reisegewerbekarte. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 77 erteilt. Wenn dann auch noch der zusätzliche Eintrag „Schrott/Altmetall“ vermerkt ist, heißt es „freie Fahrt“: 20 dieser speziellen Gewerbekarten gab es im letzten Jahr für das Bochumer Stadtgebiet.
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Eigentlich muss selbst das Flötenspiel angemeldet werden
Dass es da ganz genaue Regeln und gesetzliche Vorgaben gibt, ist noch nachzuvollziehen. Wir leben ja in Deutschland, wo so ziemlich alles geregelt ist. Aber, Hand aufs Herz, selbst für das Abspielen einer Flötenmelodie, wie es bei den „Klüngelskerlen“ seit Jahrzehnten Brauch ist, um auf sich aufmerksam zu machen, ist eigentlich eine Sondergenehmigung nötig.
Andreas Schöbel vom Umweltamt der Stadt erklärt, worauf die Stadt besonders achtet, wenn es um das Sammeln von Altmetallen, vulgo Schrott, geht. „Eine Reisegewerbekarte allein reicht nicht aus. Das Sammeln muss auch bei uns angezeigt werden. Das versäumen viele.“
Wer sammeln darf, ist genau geregelt
Die „Waffe“ der Stadt ist dabei das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es regelt die Einzelheiten von solchen Sammlungen. Eine Rolle spiele dabei etwa, dass eigentlich der öffentlich-rechtliche Sammler, in Bochum der USB, dafür zuständig ist. Dieser werde je nach Anfrage dazu auch gefragt.
Noch komplizierter werde es, wenn alte Elektrogeräte oder auch Kühlschränke mit bestimmten Inhaltsstoffen gesammelt werden. Hier, so Schöbel, gebe es genaue Regelungen. Wenn etwa ein privater Schrottsammler einen Kühlschrank abhole, dürfe er dies in der Regel gar nicht. Dies wiederum regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Händler, Hersteller und die öffentlich-rechtlichen Entsorger haben hier den generellen Sammelauftrag.