Bochum. Wegen sexueller Aktivitäten mit einer 15-Jährigen steht ein Bochumer (50) vor Gericht. Er soll ihre Entwicklungsverzögerungen ausgenutzt haben.

Die Jugendliche war damals 15 Jahre alt, der Angeklagte 48 Jahre. Beide sollen miteinander massive sexuelle Aktivitäten gehabt haben. Deshalb steht der Handwerker aus Bochum seit Mittwoch vor dem Landgericht.

Sex mit Minderjährigen ist nicht immer, aber in vielen Fällen strafbar und damit Missbrauch. Mit unter 14-Jährigen, mit Kindern, ist ausnahmslos alles strafbar, mit Jugendlichen (14 bis 18) nur unter bestimmten Umständen. Laut Anklage soll der heute 50-Jährige es ausgenutzt haben, dass die 15-Jährige Entwicklungsverzögerungen gehabt habe und somit nicht in der Lage gewesen sei, selbstständig über die sexuellen Aktivitäten zu entscheiden, zumal der Mann 33 Jahre älter war als sie.

Beide hatten sich in Bochum in einem sozialen Treff kennengelernt

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Der geschiedene Angeklagte und Vater eines erwachsenen Kindes kannte die Jugendliche von einem sozialen Treff in Bochum. Sie hielt sich dort öfter auf, er half dort ab und zu als Handwerker aus. Außerdem unterstützte er sie bei schulischen Aufgaben. Dabei sei man sich „nähergekommen“, wie sein Verteidiger Pierre Laurien vor der 5. Strafkammer sagte. „Er hat sich mit der Zeit in das Mädchen verguckt und verschossen.“

Zusammen wurde ein Porno angeschaut

Am 27. Dezember 2017 hielten sich die beiden in seiner Wohnung auf. Dort fanden dann intensive sexuelle Handlungen statt, wie der Angeklagte zugibt. Auch mit Sexspielzeug. Vorher wurde ein Porno auf seinem Laptop angesehen. „Sie war neugierig und wollte das ausprobieren“, hieß es auf der Anklagebank. Wenn die Jugendliche das nicht gewollt hätte, hätte er sofort abgebrochen.

Der Verteidiger sagt, dass sich sein Mandant dafür heute „unheimlich schämt. Er weiß, dass er etwas falsch gemacht hat“. Allerdings habe er keineswegs ihre geistigen Schwächen ausgenutzt; die 15-Jährige sei „nicht das wehrlose Objekt seiner sexuellen Begierde“ gewesen.

Polizei Bochum erhielt einen anonymen Hinweis auf die beiden

Als die Jugendliche damals bei ihm war, stand plötzlich die Polizei vor der Tür. Anonym war ihr am Telefon mitgeteilt worden, dass der 50-Jährige eine Minderjährige in seiner Wohnung habe. Gegenüber den Beamten bestritt der, dass eine Jugendliche bei ihm sei. „Ohne Durchsuchungsbeschluss kommt hier keiner rein!“, zitierte ihn zum Prozessauftakt ein Polizist (38). Damals guckten die Beamten dann aber doch in der Wohnung nach und fanden die 15-Jährige. Sie trug einen Pyjama, den ihr der Angeklagte geschenkt hatte. Laut Polizei war er damals alkoholisiert.

Bis heute sollen der Angeklagte und die heute 17-Jährige Kontakt haben. Mit der Erlaubnis ihrer Mutter. Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte auch ein, dass er damals gegenüber einem Arbeitskollegen mit seinem Erlebnis mit der Jugendlichen geprahlt und, so wörtlich, „auf die Kacke gehauen“ habe.

Das Gericht hat zwei weitere Termine bis 24. Januar angesetzt.

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