Bochum. Gnadenschuss oder zu voreilige Tötung?Nachdem ein Polizist auf der A448 einen verletzten Schäferhund erschossen hat, wird im Netz heiß diskutiert.

Am Tag nach dem Tod eines Schäferhundes im Bereich der Bochumer Stadtautobahn hat die Aufregung kaum nachgelassen. Vor allem in den sozialen Netzwerken gibt es aktuell noch eine heftige Debatte, ob die Polizei zurecht das schwerst verletzte Tier mit einem Gnadenschuss getötet hat oder ob dies womöglich voreilig war.

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Unabhängig von dieser Diskussion ergaben Recherchen der WAZ, dass es in Bochum äußerst selten vorkomme, dass ein entlaufener oder streunender Hund einen solch großen Polizeieinsatz auslöse. Polizeisprecher Volker Schütte: „Aus den letzten Jahren ist mir hier aus Bochum kein Fall bekannt, in dem die Schusswaffe eingesetzt werden musste.“ Hundehalter gingen in aller Regel äußerst verantwortlich mit ihren vierbeinigen Freunden um.

Letzter bekannter Todesschuss liegt mehrere Jahre zurück

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Der letzte Fall, der in Bochum für großes Aufsehen sorgte, liegt mittlerweile knapp fünf Jahre zurück. Damals tauchte ein großer Hund plötzlich auf der A40 im Bereich des Bochumer Westkreuzes auf. Zu der Zeit gab es dort noch die große Baustelle. Das alles störte das Tier wenig. Lange Staus bildeten sich hinter dem Hund, der (wie Fotos es zeigen) munter daher trabte. Der gefährliche Ausflug endete immerhin glimpflich.

Für den Bochumer Tierschutzverein, der auch das Tierheim an der Kleinherbeder Straße an der Grenze zu Witten betreibt, ist die traurige Geschichte vom Mittwoch ebenfalls eine große Ausnahme. „Hier werden zwar immer wieder mal entlaufene Hunde abgegeben“, so eine Sprecherin. Doch große Hunde, wie ein Schäferhund seien nur sehr selten darunter.

Regeln des Landeshundegesetzes: Anleinpflicht, Versicherung und Sachkundenachweis

Das hat auch seine Gründe, denn das Landeshundegesetz schreibt eine ganze Reihe von Regelungen und Verpflichtungen für Hundehalter vor, die Vierbeiner mit einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm und eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimeter besitzen.

Belgische Schäferhunde als Begleiter der Menschen

Eigentlich gelten besonders Hunde der Rasse „belgischer Schäferhund“ als treue und gute Begleiter der Menschen. Sie werden als Arbeitstiere eingesetzt und sind sehr wachsam und intelligent.

Auch die Polizei hat etliche belgische Schäferhunde in ihrem Dienst. Er ist ein guter Arbeitshund und wird gern als Spürhund eingesetzt.

Karan Malla arbeitet beim Bochumer Ordnungs- und Veterinäramt. „Es ist natürlich im Einzelfall immer sehr schwer, einem Hundehalter eine Fahrlässigkeit vorzuwerfen.“ Nur dann sei es möglich, den Halter zur Verantwortung zu ziehen. Für sogenannte „große Hunde“ in der Definition des Landeshundegesetzes gelten allerdings ganz genaue Regeln. Es gilt eine Anleinpflicht an bestimmten Orten und die Hundehaltung muss angezeigt werden. Außerdem muss der Halter oder die Halterin die Sachkunde nachweisen, dass er zur Haltung eines solchen Tieres befähigt ist. Außerdem muss das Tier haftpflichtversichert sein.

Streunende Hunde sind eher selten in Bochum

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Malla weiß aber auch: „Es gibt aber immer wieder Menschen, die ihre Hunde nicht angemeldet haben.“ Er bestätigt allerdings den Eindruck von Polizei und Tierschutzverein, dass streunende Hunde „nur sehr begrenzt in Bochum ein Thema sind“. Wenn ein Hund entlaufe, seien es häufig Welpen. Hingegen sei das Thema der freilaufenden Katzen ein viel gravierenderes.

Welche Meinung es aber auch immer zu diesem hochemotionalen Thema gibt, einen Kommentar im Netz können sicher die meisten unterschreiben. „Der arme Hund, aber auch Respekt an den Polizisten, diese Entscheidung fällen zu müssen.“