Bochum. Drei ehemalige Beschäftigte eines Callcenters haben gegen ihre Kündigung geklagt. In einem ersten Fall haben sich beide Seiten nun geeinigt.

Im Rechtsstreit des Kommunikationsdienstleisters Kikxxl und drei seiner ehemaligen Mitarbeiter hat es eine womöglich richtungweisende Einigung gegeben. In einem ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bochum haben sich das Unternehmen und einer der Kläger auf eine Abfindung geeinigt.

Dem Mann war ebenso wie zwei weiteren Mitarbeitern, die im Callcenter im Jahrhunderthaus an der Alleestraße beschäftigt waren, Fehlverhalten vorgeworfen worden. Deshalb seien sie entlassen worden. Mitarbeiter und die Gewerkschaft Verdi hingegen argumentieren, zu den Entlassungen sei es gekommen, weil das Trio zur Wahl eines Wahlvorstands aufgerufen habe und dies der Einstieg in die Gründung eines Betriebsrats gewesen sei, den das Unternehmen aber nicht akzeptieren wolle.

Befristeter Arbeitsvertrag

Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bochum tauschten beide Seiten ihre Positionen aus und einigten sich am Ende. Der frühere Beschäftigte, dessen zeitlich befristeter Arbeitsvertrag ursprünglich noch eine Laufzeit von einem Jahr hatte, akzeptiert die Kündigung und erhält dafür eine Abfindung.

Auch die beiden anderen betroffenen Callcenter-Mitarbeiter haben gegen ihre Kündigung geklagt. Auch in ihren Fällen stehen Gütetermine vor dem Arbeitsgericht an. Möglicherweise kommt es aber im Vorfeld zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen beiden Parteien.