Bochum. Das Jobcenter trägt die Kosten für Schulbücher von Kindern, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Es muss nur ein Nachweis vorgelegt werden.
Das Jobcenter Bochum kann für das laufende Schuljahr 2019/2020 den Eigenanteil für Schulbücher von Schülern übernehmen, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Zur Übernahme der Kosten ist nur ein einfacher Nachweis erforderlich, wie es heißt.
Eltern erhalten einen Vordruck zur Bestätigung des zu leistenden Eigenanteils durch die Schulen in den Jobcenter-Standorten oder können sich diesen direkt von der Homepage herunterladen (www.jobcenter-bochum.de). Die Bochumer Schulen, so heißt es, sind über das Verfahren informiert.
Mit der Kostenübernahme kommen die Jobcenter einem Urteil des Bundessozialgerichts nach, dass Jobcenter die Kosten für Schulbücher von Schülerinnen und Schülern, die Grundsicherung beziehen, übernehmen müssen – sofern keine Lernmittelfreiheit besteht. Da in Nordrhein-Westfalen ein Eigenanteil für Schulbücher erhoben wird, können nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Kosten nun von den Jobcentern als laufender Mehrbedarf anerkannt werden.