Bochum. Auch spontan erscheinende Kunden der Kfz-Zulassungsstelle brauchen ab Januar 2020 einen Termin. Das soll die Wartezeiten verkürzen.
Die Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle an der Straße Bulksmühle in Hofstede sollen sich ab 2. Januar deutlich verringern. Wer dort spontan erscheint, um sein Fahrzeug an- oder abzumelden oder ein anderes Anliegen zu seinem Auto hat, wird in Zukunft einen verlässlichen Termin bekommen. Bisher muss er auf unbestimmte Zeit warten, bis er an der Reihe ist.
Täglich erscheinen im „Büro für Kfz-Angelegenheiten, wie die Zulassungsstelle offiziell heißt, rund 200 Privatkunden. Einige davon haben sich vorher bereits einen Termin geben lassen, einige nicht. Diese brauchen ab Januar aber einen.
Neue Regelung soll mehr Klarheit für die Kunden schaffen
Wenn sie am Schalter erscheinen, wird ihnen je nach Kapazität eine bestimmte Uhrzeit für denselben Tag genannt. Danach können die Kunden entscheiden, ob sie die Zulassungsstelle verlassen und in der Zwischenzeit etwas anderes erledigen wollen oder ob sie einen Termin an einem anderen Tag wahrnehmen wollen.
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Ist wegen des hohen Kundenbetriebes kein Termin für denselben Tag mehr frei, muss sowieso für einen anderen Tag gebucht werden.
Die neue Regelung soll mehr Klarheit für die Bürger schaffen, die, anstatt eine ungewisse Zeit zu warten, sich gezielt auf einen anderen Tag einrichten können. Unaufschiebbare Notfälle und Kurzgeschäfte (dazu gehören reine Abmeldungen von Fahrzeugen) werden aber weiterhin innerhalb der Öffnungszeiten bearbeitet. Händler- und Zulassungsdienste sind von den Veränderungen nicht betroffen.
Über die Behördennummer 115 können Bochumer die Kfz-Zulassungsstelle erreichen und einen Termin vereinbaren. Oder im Internet unter www.bochum.de/terminvereinbarung. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Zulassungsstelle übrigens geschlossen.
Neue Karten-Führerscheine sollen erst kurz vor Fristablauf besorgt werden
Silvia Finkelau vom Büro für Kfz-Angelegenheiten hat auch eine Bitte zu den in den nächsten Jahren anstehenden Umtauschfristen für die Führerscheine. Sie sollen erst rund einen Monat vor Fristablauf umgetauscht werden. Die erste Frist endet 19. Januar 2022 und gilt für alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren worden sind. Die letzte Frist endet 2033.
Der alte „Lappen“, wie der Papierführerschein im Volksmund heißt, soll nach und nach verschwinden und durch einen Führerschein in der klassischen Kartenform ersetzt werden. Ziel ist mehr Fälschungsschutz. So sieht es eine EU-Richtlinie vor.