Bochum. Mit Beginn des Weihnachtsmarktes kommen auch verstärkt Taschendiebe nach Bochum. Sie sind schon bei der Anreise aktiv und machen Beute.
Zu Beginn des Weihnachtsmarktes am Donnerstag (21.) warnt die Bundespolizei vor Taschendieben. Schon während der Anreise würden sie auf ihre Chance, Beute zu machen, warten.
„Dabei fühlen sich die Langfinger im dichten Gedränge der Ein-und Ausstiege von Zügen pudelwohl“, sagt die Bundespolizei. Dort könnten sie im Schutz anderer Menschen und somit verdeckt in Taschen und Jacken nach Geldbörsen, Handys und anderen Wertsache suchen.
Taschendiebe reisen von Markt zu Markt, von Bahnhof zu Bahnhof
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Die Bundespolizei stellte in der Vergangenheit immer wieder fest, dass Taschendiebe mobil unterwegs sind und von Weihnachtsmarkt zu Weihnachtsmarkt beziehungsweise von Bahnhof zu Bahnhof reisen. Dabei nutzen sie gerade auf der Rhein-Ruhr-Schiene besonders häufig den RE 1.
In Zügen richtete sich der Fokus von Dieben immer wieder auf übernächtigte und alkoholisierte Reisende, die vom Diebstahl oftmals gar nichts mitbekommen haben und erst zu Hause merken, dass sie bestohlen worden sind.
Die Bundespolizei reagiert auf die reisenden Taschendiebe mit einer speziell ausgebildeten „Taschendiebstahlseinheit“, die nicht vor Stadtgrenzen haltmacht und in Zügen durch das Ruhrgebiet reist, immer auf der Suche nach Tatverdächtigen.
Das empfiehlt die Polizei
Die Polizei rät: „Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
Tragen Sie Geld, Zahlungskarten, Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen der Kleidung und möglichst dicht am Körper.
Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper.
Achten Sie gerade in einem Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen.
Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder „in die Zange“ genommen werden.
Bankkarten müssen sofort gesperrt werden
Wenn ihnen Ihre Zahlungskarte entwendet wurde, lassen Sie diese sofort mit dem Sperrnotruf 116 116 sperren.
Damit Ihre Debit-Karte (z.B. Giro Card, früher EC-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden kann, für das Sie lediglich eine Unterschrift brauchen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.“