Bochum. Ein Missbrauchs-Skandal erschüttert eine Bochumer Kirchengemeinde. Trotz zweier Verurteilungen war ein Priester 13 Jahre in St. Joseph tätig.

Entsetzen in der Katholischen Kirchengemeinde St. Joseph in Wattenscheid: Ein Geistlicher, der 13 Jahre in der Gemeinde tätig war, war in den 70er und 80er Jahren wegen sexuellen Missbrauchs zweimal rechtskräftig verurteilt worden. Das Bistum äußert sich erschüttert. Die Wattenscheider Gemeinde beteuert: „Davon haben wir nichts gewusst.“

Der heute 85-jährige Priester hatte in seiner aktiven Zeit u.a. in Essen-Kettwig, Münster und Recklinghausen gearbeitet. Nach seiner Pensionierung 2002 wirkte er bis 2015 als „Ruhestandsgeistlicher“ in St. Joseph in Wattenscheid (Pfarrei St. Gertrud).

Haftstrafe wegen „fortgesetzter Unzucht“

„Er war vor allem bei älteren Gemeindemitglieder sehr beliebt“, sagt Pastor Klaus Reiermann. Tief betroffen zeigt er sich gegenüber der WAZ über Informationen, mit denen das Bistum Münster am Dienstag an die Öffentlichkeit trat. Danach war der Geistliche bereits 1972, also als 38-Jähriger, wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt worden. 1988 folgte eine Bewährungsstrafe, abermals wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen.

„Dennoch wirkte er über Jahrzehnte weiter als Priester in mehreren Bistümern“, heißt es in einer Mitteilung des Bistums Münster, dessen Interventionsbeauftragter Peter Frings im Mai 2019 auf den Fall aufmerksam wurde. Eine Rechtsanwaltskanzlei in München prüft seither, wie es dazu kommen konnte und wer wann und wie über die Vorgeschichte des Geistlichen Bescheid wusste.

Pastor Klaus Reiermann zeigt sich erschüttert über die jetzt bekannt gewordenen Vorwürfe gegen seinen Amtsbruder.
Pastor Klaus Reiermann zeigt sich erschüttert über die jetzt bekannt gewordenen Vorwürfe gegen seinen Amtsbruder. © FUNKE Foto Services | Dietmar Wäsche

Bistum spricht von „großer Schuld“

Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, ist fassungslos: Wie konnte ein Priester, der sich des Missbrauchs schuldig gemacht hat und zweimal rechtskräftig verurteilt wurde, dennoch weiter in der Seelsorge bleiben? Wie konnte man ihn erneut in einer Pfarrei einsetzen? „Dieser Fall wirft in besonders bedrückender Weise Fragen auf, die gründlich aufgearbeitet werden müssen“, so Vogt. Die Verantwortlichen hätten „große Schuld auf sich geladen und den Täterschutz und das Ansehen der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt“.

„Selbstverständlich hatten wir von den früheren Vorgängen und Verurteilungen keine Kenntnis“, erklärt St.-Joseph-Pastor Klaus Reiermann. 13 Jahre habe er mit dem Priester zusammengearbeitet, ohne dass es nach seinem Wissen zu besonderen Vorkommnissen gekommen sei. „Es gab keinerlei Anzeichen für die nun bekannt gewordenen Anschuldigungen.“

Kein Kontakt zu Kindergärten und Schulen

Der Ruheständler sei nicht in der täglichen Gemeindearbeit eingesetzt gewesen, so Pastor Reiermann. Es habe keinen Kontakt zu Kindergärten und Schulen gegeben. Seine Hauptaufgabe habe darin bestanden, aushilfsweise die Sonntags-Gottesdienste zu zelebrieren und zu begleiten. Bis 2015 habe er in der Gemeinde gewohnt. „Dann ist er umgezogen.“

Betroffene sollen sich melden

Die Akten zu den damaligen Urteilen seien „teilweise sehr lückenhaft“, heißt es beim Bistum. „Da wir nicht ausschließen können, dass es weitere Betroffene gibt, bitten wir darum, dass sie sich melden.“

Ansprechpartner im Bistum Münster sind Bernadette Böcker-Kock, 0151/63 40 47 38, und Bardo Schaffner, 0151/43 81 66 95.

In einigen Städten (u.a. Moers und Recklinghausen), in denen der Geistliche gearbeitet hat, wird in den nächsten Tagen zu Info-Abenden eingeladen. Für Bochum ist bislang kein Termin aufgeführt.

Zurückhaltung übte am Dienstag der St.-Joseph-Gemeinderat. „Ich bin von der Mitteilung des Bistums komplett überrascht. Die Vorwürfe sind für mich und wohl für uns alle schockierend und erschütternd“, sagte Vorstandsmitglied Christoph Dittmann auf WAZ-Anfrage. Wie die Gemeinde reagiert, werde in Kürze mit dem Gremium und dem Pastor beraten.

Kirche verspricht volle Aufklärung

Das Bistum verspricht rückhaltlose Aufklärung. Die Öffentlichkeit und insbesondere die Betroffenen hätten „ein Recht zu erfahren, wer in den Bistümern die Entscheidungen über einen weiteren seelsorglichen Einsatz zu verantworten hatte“.