Bochum. Dreimal soll ein 29-jähriger Herner eine Bochumer Studentin (27) sexuell attackiert haben. Vor Gericht droht ihm jetzt eine mehrjährige Haftstrafe.

Es steht Aussage gegen Aussage: War es eine Vergewaltigung - oder hat die Frau die sexuellen Handlungen am Ende doch ausdrücklich toleriert?

Um diese Frage geht es seit Montag in einem Prozess vor dem Amtsgericht. Auf der Anklagebank sitzt ein 29-jähriger Herner. Laut Anklage soll er seine frühere Freundin (27), eine Bochumer Studentin, in drei Fällen sexuell attackiert haben, einmal sogar ganz besonders schwer, indem er in ihrer Wohnung gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll. Arme und Knie soll er fixiert und danach gesagt haben: „Jetzt hast du es überstanden.“

Auch in einem Auto und in einem Café soll der Mann übergriffig gewesen sein

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Auch zwei weitere sexuelle Übergriffe – in ihrem Auto und in einem Bochumer Café – werden ihm vorgeworfen, wenn auch deutlich weniger intensive. Die Frau hatte den Mann später angezeigt.

„Ich dachte, das wäre in Ordnung“, sagte der nicht vorbestrafte Angeklagte den Richtern zum Vergewaltigungsvorwurf. Zunächst habe die Frau in ihrem Bett geschlafen, dann sei sie durch seine Annäherung wach geworden. .„Es gab keine wirkliche Antwort, ob das gewünscht war oder nicht. Ich hatte sie ausgezogen.“ Allerdings sagte er auch: „Ich habe gemerkt, dass ihr das widersagt. Nachher hat sie gesagt, dass das für sie eine Vergewaltigung war.“

„Das klingt verdammt schuldbewusst“

Der Vorfall hatte sich bereits im Oktober 2016 ereignet. Direkt danach schrieb der Mann – auf sein eigenes Verlangen hin – 100 Mal auf Papier: „Ich darf nicht…“ Es folgten jeweils derbe sexuelle Ausdrücke für Geschlechtsverkehr. Richter Dr. Axel Deutscher dazu: „Das klingt verdammt schuldbewusst.“ Aber der Angeklagte widerspricht dem: „Das sollte kein Eingeständnis sein, ich hatte ja nichts verbrochen.“

Die beiden anderen Vorwürfe – diese Taten sollen im März und Mai 2018 passiert sein – räumt er teilweise ein, darunter einen plötzlichen Griff in den Schritt der Frau in einem Café.

Auffallend ist: Nach Aussage des Angeklagten waren die beiden ein halbes Jahr nach der mutmaßlichen Vergewaltigung fest miteinander liiert, zehn Monate lang. Dann habe sie wieder Schluss gemacht. Vor und nach dieser Beziehungszeit soll eine Art „Freundschaft plus“ bestanden haben: Nur Freunde sein, aber trotzdem mal intime Kontakte haben.

Gericht will ein psychologisches Gutachten erstellen lassen

Die Studentin wurde am Montag vom Gericht noch nicht vernommen. Das Gericht will erst gutachterlich klären lassen, ob die psychischen Probleme, wegen der sie therapeutisch behandelt wird, auf die Tatvorwürfe zurückzuführen sind. Wenn ja, droht dem Angeklagtem eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung. Damit vom Richter konfrontiert, bekräftige der 29-Jährige noch einmal, dass er die Frau nicht vergewaltigt habe.

Der Prozess beginnt wohl in einigen Monaten noch einmal von vorn.