Bochum. Ein Freier, der mit einer Prostituierten unzufrieden war, ist verurteilt worden. Aus Rache wollte er damals das Bordell anzünden.
Der Kunde (33) des Bordells war unzufrieden mit den Dienstleistungen der Prostituierten. So unzufrieden, dass er aus Rache das Gebäude im Bochumer Rotlichtbezirk mit einem spontan gebastelten Molotow-Cocktail in Brand setzen wollte. Dafür wurde er am Freitag verurteilt.
Am 27. Mai hatte er sich für 30 Euro die Dienste einer Frau erkauft. „Er war nicht zufrieden, er war verärgert“, sagte Verteidiger Martin Gentz. In seinem Zorn ging er mit einer leeren Sektflasche zu einer nahegelegenen Tankstelle, befüllte sie mit Superbenzin, steckte einen Lappen in den Flaschenhals und ging damit zurück zum Bordell. Dort wollte er den Molotow-Cocktail mit einem Feuerzeug, das er bereits in der anderen Hand hatte, anzünden. Zeugen konnten ihm die Waffe aber rechtzeitig aus der Hand reißen.
Fast fünf Monate saß der Angeklagte nach dem Bordellbesuch in U-Haft
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Nachher versuchte es der Freier noch einmal, das Benzin anzuzünden, konnte aber erneut daran gehindert werden. Er wurde sofort festgenommen und in U-Haft gesteckt. Dort saß er bis zum Prozess.
Vor Gericht war der Mann geständig. Richter Dr. Axel Deutscher sagte über die 30 Euro: „Ich weiß nicht, was Sie da erwartet haben. Aber das wollen wir hier nicht weiter debattieren.“ Wenn das jeder unzufriedene Kunde machen würde, dann müsse man im Rotlichtbezirk ja rund um die Uhr ein Polizeiaufgebot stationieren.
Zur Tatzeit hatte der 33-Jährige fast zwei Promille Alkohol intus. Das wurde strafmildernd gewertet. Er stammt aus Polen, hatte in Holland als Kellner gearbeitet und war damals in Bochum nur auf der Durchreise, wie er sagte.
18 Monate Haft auf Bewährung
Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung. Den Haftbefehl wurde aufgehoben. Sollte er weiter in Deutschland verbleiben oder wieder einreisen, muss er 100 Sozialstunden ableisten.
Jetzt will der Angeklagte erst einmal zu seiner Familie nach Polen. Später will er aber wieder in Holland kellnern. Dazu müsste er durch Deutschland reisen. Der Richter riet ihm aber, bloß nicht auszusteigen: „Durchreise – ja. Aber ich will Sie nicht in Deutschland haben in den nächsten drei Jahren.“ So lange dauert die Bewährungszeit.