Bochum. Starkregen gefährden immer öfter die Häuser in Bochum. Eine Wohngebäudeversicherung kann aber nicht ausreichen.
Vor wenigen Tagen in Bochum: nach einem Gewitter schwollen der Schattbach und der Oelbach in Querenburg in ganz kurzer Zeit um ein Vielfaches an. Aus Bächen wurden reißende Flüsse. „Starkregen kann plötzlich ganze Straßenzüge unter Wasser setzen“, sagt die Verbraucherzentrale NRW – und gibt Tipps zu Versicherungen.
Schutz fürs Haus: Jeder Immobilienbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung haben, zumindest eine Feuerversicherung. Die verbundene Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert, kann von der Versicherung dann auch Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter unter Wasser steht.
Prüfen, ob eine Rückstauklappe verlangt wird
Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.
Schutz gibt’s fast für jeden: Versicherer unterscheiden bei der Elementarversicherung bestimmte Risikoregionen (ZÜRS-Zonen): In der ersten und gleichzeitig günstigsten Risikoklasse gehen sie davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt. In der Klasse 4 kalkulieren Versicherer mit einem Hochwasser innerhalb von zehn Jahren. Eigentümer eines Hauses, das in Gefährdungsklasse 4 steht, müssen mit höheren Versicherungsbeiträgen oder Selbstbehalten rechnen – im schlimmsten Fall auch mit einer Ablehnung.
Auch der Versicherungsschutz selbst kann ins Wasser fallen
Auch wenn bereits mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist, kann der Versicherungsschutz dafür ins Wasser fallen. Denn Vorschäden durch Überschwemmungen können für Versicherer ein Grund sein, den Abschluss einer Police zu verweigern, selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet steht.
Ergänzung der Hausratversicherung: Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden.