Bochum. Der Bochumer, die zwei Gerichtsvollzieherinnen verprügelt haben soll, droht die geschlossene Psychiatrie. Sie soll wahnhafte Züge haben.

Die 35-jährige Bochumerin, die zurzeit wegen zwei schweren Prügelattacken auf Gerichtsvollzieherinnen vor dem Landgericht steht, soll völlig absurde und wahnhafte Fantasien gehabt haben. Das wurde am Montag vor der 16. Strafkammer bekannt, die darüber entscheiden wird, ob die Frau unbefristet in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird. Sie soll wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein.

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Eine Psychiaterin (43) der forensischen Klinik in Lippstadt, wo die Beschuldigte seit Mitte April untergebracht ist, berichtete am Montag den Richtern Einzelheiten über das Krankheitsbild. Die Beschuldigte habe zum Beispiel erklärt, dass ihr ein Kopfgeld für den Terroristenführer Osama bin Laden zustehe, denn sie habe ihn verhaftet. „Es war alles sehr zerfahren und psychotisch überlagert, was sie berichtete.“

Diffuse Verschwörungstheorien und Wahnvorstellungen

Sie habe diffuse Verschwörungstheorien, „Größenfantasien“ und einen „Doppelgängerwahn“ gezeigt. Gleichzeitig habe sie keine Krankheitseinsicht. „Ich bin nicht krank. Deshalb brauche ich auch keine Medikamente zu nehmen“, habe die Beschuldigte gesagt.

Im Prozess geht es um zwei Gewalttaten am 28. November 2017 in ihrer damaligen Dortmunder Wohnung und am 13. November 2018 in ihrer neuen Wohnung in Bochum-Werne. Im ersten Fall wollte eine Gerichtsvollzieherin eine Räumungsklage durchsetzen, im zweiten Fall eine Geldstrafe eintreiben. Bei diesem Termin soll sie die Staatsdienerin mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen, an den Haaren gezogen und sie getreten haben, um zu verhindern, dass sie das Geld bezahlen musste. Das Opfer erlitt einen Riss am rechten Auge, einen Bluterguss im Gesicht und eine Knochenabsplitterung am Finger. Monatelang war sie krankgeschrieben.

Die schweren Übergriffe hatten landesweit für Aufsehen gesorgt, weil über die Sicherheit von Gerichtsvollziehern bei ihren Terminen debattiert wurde.

Im Prozess schweigt die alleinstehende Beschuldigte. Ein Urteil folgt noch.