Bochum. Das Bochumer Schwurgericht beschäftigt sich seit dem heutigen Freitag mit einem der wohl furchtbarsten Verbrechen der vergangenen Jahre im Raum Bochum. Verhandelt wird gegen einen 34-Jährigen, der seiner Ex-Freundin (22) die Kehle durchgeschnitten haben soll.

Laut Anklage soll ein 34-jähriger Mann seiner Ex-Freundin (22) am Rhein-Herne-Kanal am 10. Juni 2009 die Kehle durchgeschnitten und die Leiche in der Nähe in ein Gebüsch am Leinpfad in Herne-Baukau geworfen haben. Staatsanwalt Danyal Maibaum wirft ihm Mord aus niedrigen Beweggründen vor.

Der Ankläger geht davon aus, dass der Angeklagte, der in Recklinghausen eine Teestube betrieb, ein intimes Verhältnis zu der 22-Jährigen hatte. Dabei sei der Türke nach islamischem Recht mit einer Frau verheiratet gewesen. Laut Anklage machte er nur wenige Wochen vor der Bluttat Schluss mit seiner heimlichen Freundin. Als er die ebenfalls türkischstämmige Frau dann aber später mit einem neuen Freund gesehen habe, soll er sie umgebracht haben. „Aus Wut, dass sie sich einem neuen Mann zugewandt hatte”, sagt Maibaum.

Messer drang neun Zentimeter tief in den Rücken ein

Der Angeklagte soll der Frau am Kanal zwischen Mitternacht und 0.43 Uhr den Hals durchtrennt und ihr neun Zentimeter tief in den Rücken gestochen haben - bis zum Lendenwirbelmuskel. Die Frau verblutete sofort. Als ein Hund morgens ihre Leiche entdeckte und sein Halter die Polizei rief, wies sie auch massive Schnittverletzungen am Kopf und am Oberbauch auf.

Schnell fiel der Verdacht auf den 34-Jährigen. Tags darauf wurde er festgenommen. Seitdem sitzt er in Bochum in U-Haft. Er ist vorbestraft wegen Drogen- und Waffendelikten. Rechtsanwalt Harald Oppermann, der den Vater des Opfers (Nebenkläger) vertritt, sagte der WAZ: „Der Angeklagte wird wohl nicht um eine Verurteilung wegen Mordes herumkommen.” Er vermutet gekränkte Ehre als Tatmotiv - „so eine Art Ehrenmord”.

Angeblich Notwehr oder Affekttat

Am Freitag wurde aus Termingründen nur die Anklage verlesen. Verteidiger Welzel aus Marl kündigte aber schon einmal an: „Mein Mandant wird sich zunächst nicht äußern.” Direkt nach der Verhaftung hatte dieser die Täterschaft zunächst bestritten, dann aber laut Staatsanwalt nicht mehr in Abrede gestellt. Allerdings läuft diese Version auf Notwehr oder zumindest eine Affekttat hinaus. Die 22-Jährige habe ihn damals an den Kanal gelockt und dort zusammen mit vier oder fünf Männern berauben wollen, um 4000 bis 5000 Euro. Er habe ein Messer gezogen und die Männer vertrieben. Die Frau habe dann aber selbst ein Messer gezückt und gedroht, seinem kleinen Sohn (6)etwas anzutun. Desweiteren berief er sich auf Erinnerungslücken.

Erst am 15. Januar soll die Beweisaufnahme beginnen. Dem Angeklagten droht „lebenslänglich” und nach einigen Jahren Haft in Deutschland die Abschiebung.