Bochum. Im Vorjahr wurde der Leiter einer privaten Bochumer Klinik zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun steht das Insolvenzverfahren vor dem Abschluss.
Mehrere Jahre nach der Insolvenz einer Privatklinik steht der Fall nun kurz vor dem Abschluss. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klinik am Ruhrpark, einer Fachklinik für Venenerkrankungen, hat das Gericht nun der Schlussverteilung zugestimmt.
Dabei gehen die Gläubiger weitgehend leer aus. „Die Insolvenzquote ist nur minimal“, sagt Insolvenzverwalterin Dorothee Madsen. Es habe so gut wie keine Möglichkeit gegeben, die Forderungen zu befriedigen. Und die sind erheblich. Sie belaufen sich insgesamt auf 2,58 Millionen Euro. Zur Verteilung stehen aber lediglich 117.000 Euro zur Verfügung, von denen noch die Aufwendungen und Vergütung der Verwalterin abgezogen werden müssen. Einsprüche habe es gegen die Schlussverteilung nicht gegeben, so Madsen.
Die Insolvenz hatte über Bochum hinaus für Aufsehen gesorgt und mündete im vergangenen Jahr in einen Prozess vor dem Landgericht. Dabei war dem Klinik-Geschäftsführer, einem Mediziner, Kredit- und Abrechnungsbetrügereien in Millionenhöhe vorgeworfen worden. Er habe, so hieß es damals, einen Kredit in Höhe von 2,5 Millionen Euro für den Kauf der Klinik aufgenommen, obwohl der Kaufpreis nur 1,6 Millionen Euro betragen habe und zudem sei er, was er der Bank verschwiegen habe, schon damals hoch verschuldet gewesen.
Nach wenigen Monaten war die Klinik zahlungsunfähig. Und am Ende entschied die 2. Wirtschaftsstrafkammer im Mai 2018, dass der Arzt wegen Abrechnungsbetrugs in 64 Fällen und wegen Untreue in sieben Fällen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wird. Weitere Vorwürfe aus der Anklageschrift ließen sich damals nicht erhärten. Richter Markus van den Hövel warf dem Arzt in seiner Urteilsbegründung fehlendes wirtschaftliches Verständnis und Narzissmus vor. „Es fehlte die Erdung.“