Bochum. . Wegen einer Geiselnahme steht ein Polizist vor Gericht. Er soll in einer Tankstelle mit einer Bombe gedroht haben. Er gilt als schuldunfähig.
Die Geisel soll Todesängste ausgestanden haben. Die damalige Mitarbeiterin (54) einer Tankstelle an der Hauptstraße in Langendreer war über dreieinhalb Stunden in der Gewalt eines Mannes. Deshalb steht seit Mittwoch ein 46-jähriger Polizeibeamter aus Bochum vor dem Landgericht.
Das Drama begann in der Morgenstunden des 19. November, ein Montag. Gegen 7.30 Uhr soll der Mann im Verkaufsraum der Total-Tankstelle mit dem Zünden einer „Wasserstoffbombe“ gedroht haben, die sich in seiner nahegelegenen Wohnung befinde. In der Hand soll er einen bedrohlichen Gegenstand mit Drähten gehabt haben – den angeblichen Fernzünder. Anfangs befand sich auch noch ein Kunde im Raum, der aber schnell wieder gehen durfte. Die Frau sollte die Bundeswehr und einen Rechtsanwalt anrufen, soll der Beschuldigte gefordert haben. Warum, ist bis heute rätselhaft. Auch ein „Holzmesser“ soll er bei sich gehabt haben.
Es herrschte absoluter Ausnahmezustand
Im Laufe des Morgens formierte sich immer mehr Polizei, darunter ein Spezialeinsatzkommando. Es herrschte absoluter Ausnahmezustand. Unklar war, wie gefährlich der Mann war. Ob er Waffen mit sich führte. Die Umgebung der Tankstelle wurde großräumig abgesperrt. Die ganze Atmosphäre damals am Tatort war angespannt und bedrückend.
Gegen 11.12 Uhr durfte die Geisel gehen. Kurz darauf ließ sich der Mann widerstandslos festnehmen. Niemand wurde verletzt. Außer am Abend des Tattages, da soll der Mann in der Polizeizelle im Präsidium randaliert und Beamte massiv angegriffen haben. Der Sinn der ganzen Geiselnahme ist bis heute völlig rätselhaft. Eine Bombe wurde nicht gefunden.
Der Beschuldigte ist ein Polizeibeamter. Zur Tatzeit war er krankgeschrieben. Den Dienst an der Waffe hatte er schon vor vielen Jahren aufgegeben, er arbeitete im Verwaltungsdienst der Polizei.
Beschuldigter wird als schuldunfähig eingestuft
Eine Gefängnisstrafe steht jetzt nicht im Raum, denn ein Gutachter hat ihn wegen einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie, Wahnvorstellungen und einer „krankhaft verzerrten Realitätsbewertung“ als schuldunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft beantragte, dass das Gericht prüfen soll, ihn unbefristet in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen, weil er „für die Allgemeinheit gefährlich“ sein könnte; schon seit Monaten ist er dort untergebracht.
Zum Prozessauftakt beantragte sein Verteidiger, dass der komplette Prozess zum Schutz seines Mandanten nicht öffentlich verhandelt wird. Darüber entscheiden die Richter aber erst zu Beginn des nächsten Sitzungstages am 27. Mai. Dann werden die beiden damaligen Geiseln vernommen. Die Hürden für den Ausschluss der Öffentlichkeit im ganzen Prozess sind sehr hoch. Zum Prozessauftakt hat sich der Beschuldigte noch nicht geäußert.