bochum. . Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht erwirkt, dass sie die Gebläsehalle der Jahrhunderthalle anmieten darf. Die Stadt wollte das nicht.

Die AfD-Landtagsfraktion hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolgreich durchgesetzt, dass sie am kommenden Freitag (12.) die Dampfgebläsehalle in der Bochumer Jahrhunderthalle für einen „Bürgerdialog“ anmieten kann. Die Stadt Bochum wollte das verhindern, scheiterte aber.

„Wir verbinden damit die Sorge und Annahme, dass bei Veranstaltungen der AfD nicht ausgeschlossen werden kann, dass dort auch Akteure auftreten, die rechtes Gedankengut verbreiten“, erklärte ein Stadtsprecher am Mittwoch. „Auch wenn wir diesem Gerichtsbeschluss nun nachkommen müssen, sind wir uns jedoch sicher, dass das in solchen Fragen immer zusammenstehende, wehrhafte Bochum deutlich machen wird, dass rechtes Gedankengut bei uns in Bochum nichts zu suchen hat.“

Der „Bürgerdialog“ der AfD-Fraktion ist eine Reihe. In der vorigen Woche fand sie in Olpe statt, am kommenden Samstag wird in Köln Station gemacht. In Bochum geht es um das Thema „Tschüss Auto“. Wie AfD-Sprecher Michael M. Schwarzer am Mittwoch der WAZ sagte, werden der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Nic Vogel, und der gesundheitspolitische Sprecher Dr. Martin Vincentz über Verkehrskonzepte, die Diesel-Frage und E-Mobilität referieren. Anschließend soll mit Bürgern diskutiert werden. Einlass ist 18 Uhr, der Eintritt ist frei.

AfD fragte bereits vor über einem Jahr nach

Normalerweise kämen bei einem „Bürgerdialog“ 80 bis 200 Besucher, in Bochum würden es wohl weniger werden, weil lange unklar war, ob die Halle angemietet werden kann.

Schwarzer zufolge hat die AfD bereits vor mehr als einem Jahr bei der Bochumer Veranstaltungs GmbH, Eigentümer der Halle, wegen der Anmietung angefragt. Nach anfänglichem Schweigen habe sie dann aber 93.000 Euro für Miete plus Nebenkosten wie zum Beispiel Technik und Absperrung verlangt sowie 300.000 Euro Kaution. Das soll aber die gesamte Jahrhunderthalle umfasst haben, weil andere Teile des Hallenkomplexes wegen der AfD-Veranstaltung in dieser Zeit aus Sicherheitsgründen nicht vermietbar sein sollen.

Beschwerde beim Obergericht

Das akzeptierte die AfD nicht. Anwälte der Partei haben schließlich einen Antrag im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingereicht – und Recht bekommen. Schwarzer zur WAZ: „Die allzu fadenscheinige Argumentation der Bochum Veranstaltungs-GmbH ist ebenso grotesk wie ihre daraus folgenden Forderungen. Ich finde es bedenklich, dass es Gerichtsurteile bedarf, um einfachste verfassungsrechtliche Verpflichtungen durchzusetzen.“

Antragsgegner der AfD war die Stadt weil die Veranstaltungs-GmbH eine städtische Gesellschaft ist. Antragsziel: Die Stadt solle dafür sorgen, dass die AfD Zugang zur Gebläsehalle bekomme.

Wie Gerichtssprecher Wolfgang Thewes der WAZ sagte, habe die Stadt von einer „Gefährdungslage“ gesprochen, die mit der AfD-Veranstaltung verbunden sei. Eine solche habe sie aber nicht konkret begründet. Außerdem sei „nicht erkennbar“, dass es zum Zeitpunkt des „AfD-“Bürgerdialogs“ weitere Mietinteressenten geben würde.

Die Stadt hat gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Möglich ist es, dass dieses noch vor Freitag entscheidet.

Veranstaltungsgesellschaft sorgt für Sicherheit

Andreas Kuchajda, Geschäftsführer der Jahrhunderthalle, hält es für möglich, dass das Oberverwaltungsgericht bereits am Donnerstag (11.) eine Entscheidung über die Beschwerde der Stadt trifft. Sollte der „Bürgerdialog“ stattfinden, wäre die Veranstaltungs GmbH für die Sicherheit zuständig. Kuchajda: „Veranstaltungen der Politik sind oftmals nicht risikofrei, wobei das nicht heißt, dass es Randale gibt.“