Streiken während der Schulzeit sei laut Schulgesetz verboten, erklärt ein Sprecher des Regierungsbezirkes Arnsberg. Unentschuldigtes Fehlen würde auf dem Zeugnis dokumentiert.
Streiken während der Schulzeit sei laut Schulgesetz verboten, erklärt ein Sprecher des Regierungsbezirkes Arnsberg. Unentschuldigtes Fehlen würde auf dem Zeugnis dokumentiert.
Da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann laut Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht, in NRW ein Bußgeld bis zu 5000 Euro verhängt werden.