Hofstede. . Der Streit zwischen der Stadt und dem Discounter dauert an. Lidl reichte eine Klage ein. Nun soll auch eine Veränderungssperre angeordnet werden.
Die Stadt ist weiterhin bemüht, einen neuen Lidl-Markt an der Hofsteder Straße 170-72 zu verhindern. Die Pläne widersprechen dem Masterplan Einzelhandel. Zudem befindet sich der nächste Lidl-Markt ganz in der Nähe, an der Poststraße, kann dort aber nicht expandieren. Eine Bauvoranfrage liegt vor. Hätte die Stadt den Vorbescheid genehmigt, wäre es nahezu unmöglich, den Neubau zu verhindern. Im Sommer vergangenen Jahres wurde die Bauvoranfrage des Discounters für ein Jahr zurückgestellt. Dagegen liegt eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vor.
Plan soll helfen, Versorgungszentren zu schützen
Der Bereich ist geprägt durch ein Autohaus, Großhandel, Kunststoffverarbeitung einen kleinflächigen Groß- und Einzelhandelsbetrieb für Lebensmittel und einen großflächigen Renovierungs-Discounter.
Der Bebauungsplan soll die zentralen Versorgungsbereiche schützen.
Er soll aber auch dazu beitragen, dass die Nebenzentren nicht ausbluten.
Ausschuss fällt Entscheidung
Nun soll eine Veränderungssperre die städtischen Pläne absichern helfen, wie Tobias Hundt vom Planungsamt im Bezirk Mitte erläuterte. „Die Bauvoranfrage von Lidl, gegenüber der Ratio und neben Media-Markt einen neuen Markt bauen zu wollen, widerspricht dem Masterplan Einzelhandel.“ Die Entscheidung fällt der Ausschuss für Planung und Grundstücke in der nächsten Woche.
Der Discounter will in diesem Gewerbegebiet, das als Sonderstandort gilt, einen neuen Lebensmittelmarkt bauen. Der Supermarkt soll 1400 Quadratmeter groß werden. Weil es für das Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, müsste das Bauvorhaben genehmigt werden. Deshalb wurde im letzten Jahr die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Den Beschluss fällten der Planungsausschuss und der Bezirk Mitte damals einstimmig. Nun leitet die Stadt den zweiten Schritt ein: die öffentliche Auslegung.
Die Fläche wird erweitert
Neben dem Supermarkt gehörte auch ein Renovierungsdiscounter dazu. Im geänderten Aufstellungsbeschluss wird die Fläche um die städtischen Areale Bulksmühle erweitert, die angrenzenden Straßen wiederum werden herausgenommen.
Bislang musste die Verwaltung Voranfragen für Neubauten in diesem Gewerbegebiet zulassen, sofern sie sich in Größe und Optik in die Nachbarschaft einfügen. Mit Aufstellen eines Bebauungsplans kann das Vorhaben verhindert werden, dem Grundstückseigentümer wird ein bisher bestehendes Baurecht entzogen. Die Hofsteder Straße gilt als Sonderstandort; hier gibt der Masterplan Einzelhandel vor, dass Ansiedlungen weiterer Nahversorger verhindert werden sollen, um den Wettbewerb zu entschärfen.
Zustimmung in der Bezirksvertretung
Der geplante Lebensmittelmarkt soll 1400 Quadratmeter groß werden, der Renovierungs-Discounter eine Verkaufsfläche von 3100 Quadratmetern bekommen. Die Bezirksvertretung hat diese weiteren baurechtlichen Verfahren einstimmig abgenickt.