bochum. . Als die Polizei eine Wohnung in Langendreer durchsuchte, wurde sie stutzig. Auf einem Balkon lagerten 30 Kanister mit einer Flüssigkeit.
Angerückt ist die Polizei am Dienstag (19.) eigentlich, um einen Wohnung in Langendreer zu durchsuchen. Ob sie und was sie dort gefunden hat, darüber schweigt sie. „Aus ermittlungstaktischen Gründen“, so ein Polizeisprecher. Beendet haben die Beamten den Einsatz in einem Mehrfamilienhaus in der Straße „In den Langenstuken“ auf jeden Fall mit der Beschlagnahme von 30 Kanistern mit insgesamt 200 Litern Benzin. Die waren nämlich auf dem Balkon einer anderen Wohnung in dem Haus gelagert und waren den Beamten eher zufällig aufgefallen. Sie waren gleich alarmiert.
Weil zunächst unklar war, welche Flüssigkeit sich in den Behältern befand, rückten die Feuerwehr und der USB an, die Straße unweit der S-Bahnstgation Langendreer-West wurde komplett gesperrt. Der USB-Fachmann für Sonderstoffe stellte schließlich fest, dass es sich um Benzin handelt. „Wegen der großen Menge und weil das Benzin in dafür nicht geeigneten Behältern aufbewahrt war, wurden alle Kanister beschlagnahmt“, so ein Sprecher der Feuerwehr. Feuerwehrleute trugen die Kanister zu einem Lkw und transportierten sie ab. Der USB brachte sie am Mittwoch zur AGR-Verbrennungsanlage nach Herten.
Ermittlungen aufgrund der Brandschutzordnung
Kraftstoff darf zwar in begrenzten Mengen in der Garage oder im Keller gelagert werden (Infobox), aber nur bis zu einer Menge von einem Liter in einer Wohnung. Und dazu gehört auch der Balkon. Daher werde nun wegen eines Verstoßes gegen die Brandschutzordnung ermittelt, so ein Polizeisprecher. Von den 200 Litern Benzin hätten, so Polizei und Feuerwehr, eine große Gefahr ausgehen können. „Nicht auszudenken, sie wären in Brand geraten.“
Lagerung von Brennstoff: Was ist erlaubt?
Bis zu 20 Liter Benzin oder Diesel dürfen in geeigneten Behältern im Keller aufbewahrt werden. In der Garage sind maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel, das schwerer entflammbar ist, erlaubt.
Geregelt wird der Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, u.a. in der Landesbauordnung und in der Brandschutzordnung.
Wobei nicht nur die Menge und der Ort der Lagerung die Sicherheitskräfte alarmiert hat, sondern auch die Behältnissen selbst. Von „nicht geeigneten Gebinden“ war im Zusammenhang mit den 30 Kanistern die Rede.
Warum das Benzin überhaupt auf dem Balkon gelagert wurden, darüber rätselt die Polizei. Es wurde, so ein Sprecher der Feuerwehr, offenbar von dem Wohnungsinhaber, der bei einem Schrotthändler beschäftigt ist, aus Fahrzeugen umgefüllt, die verschrottet werden sollten.
Während dem Mann wegen des Benzins Ärger ins Haus steht, droht noch weiteres Ungemach. Denn: Bei der genauen Begutachtung der Kanister stellten Polizei und Feuerwehr fest, dass auch der Balkon keinen zuverlässigen Eindruck macht. Ein hinzugezogener Experte des Bauordnungsamts der Stadt hat ihn daher vorsichtshalber erst einmal gesichert. „Er hat die Türklinke abmontiert“, so ein Sprecher der Stadt. Weitere Untersuchungen müssten nun zeigen, ob er überhaupt noch sicher ist und weiter genutzt werden darf.