Bochum. . 7,5 Millionen Euro soll die kommunale Wohnungsgesellschaft VBW Bochum in diesem Jahr erwirtschaften. Kritiker sprechen von „Mietpreistreiberei“.

Einen Jahresüberschuss von 7,5 Millionen erwirtschaften soll die Wohnungsgesellschaft VBW in diesem Jahr. So sieht es der Wirtschaftsplan vor, den die Mehrheit des Rates am Donnerstag gebilligt hat. 2,1 Millionen Euro der Gesamtausschüttung von drei Millionen Euro soll die mehrheitlich kommunale Gesellschaft demnach an die Stadtwerke Holding als Mehrheitsgesellschafter ausschütten.

Aus Sicht des Mietervereins , aber auch der Linken-Fraktion und der Sozialen Liste im Rat ist das ein Weg in die falsche Richtung. „Statt ein Vorreiter bei Mietpreiserhöhungen, sollte die VBW ein Vorreiter für eine soziale und preisgünstige Mietgestaltung sein“, argumentiert Ratsmitglied Günter Gleising (Soziale Liste). Für die Linke kritisiert Horst Hohmeier: „Ein mehrheitlich kommunales Unternehmen sollte nicht das Ziel haben, möglichst hohe Mieten zu erwirtschaften.“

Aus Sicht des Mietervereins ist die Mietpreisentwicklung der VBW besorgniserregend. Die Überschüsse je Wohnung seien 2017 (596 Euro) im Vergleich zum Jahr 2012 (450 Euro) um 32 Prozent gestiegen. Die Sollmiete habe um 12,6 Prozent zugelegt, im gleichen Zeitraum sei der Mietspiegel in Bochum aber nur um 10,8 Prozent gestiegen.

Wenzel beklagt Druck durch die Stadt

Michael Wenzel, Geschäftsführer des Mietervereins, spricht daher von „Preistreiberei“ und verweist auf die gute Arbeit, die im Vergleich dazu die Bochumer Genossenschaften leisten: „Sie stellen Wohnungen in guter Qualität zu einem vernünftigen Preis für möglichst breite Schichten zur Verfügung.“ Das sei bei der VBW nicht der Fall.

Er sieht das Unternehmen, an dem die Stadtwerke seit dem vergangenen Jahr zu fast 70 Prozent beteiligt sind und das als wohnungsbaupolitisches Instrument dienen soll, dem Druck der Stadt ausgesetzt, für eine gute Rendite zu sorgen. Dass ein kommunales Wohnungsunternehmen Stadtentwicklung betreibe, wie es die Stadt vorgebe, sei zwar vernünftig. „Aber dafür muss die Gemeinschaft aufkommen und darf nicht von einem Teil der Einwohner mitfinanziert werden.“