Bochum. . Die neue Landesbauordnung soll das Bauen vereinfachen. Carports und Wintergärten können ohne Genehmigung errichtet werden. Das hat auch Tücken.
Bauen ohne Baugenehmigung: Die neue Landesbauordnung macht es möglich. Für Häuser und ähnlich große Projekte müssen Bauherren zwar auch künftig Anträge stellen und sie von der Bauaufsicht genehmigen lassen. Aber Carports und Garagen bis zu einer Höhe von drei Metern und Wintergärten, für die bis dato ebenfalls Bauanträge gestellt werden mussten, können seit dem 1. Januar ohne das Okay der Bauordnung errichtet werden.
Und nicht nur das. Ein- und Zweifamilienhäuser können künftig – wenn auch nicht in allen Fällen – bis zu neun Meter hoch errichtet werden statt bislang nur 7,50 Meter. Gebäude können abgerissen werden, ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen. In den meisten Fällen reicht es, das Vorhaben bei der Stadt anzuzeigen. Mit Maßnahmen wie diesen soll das Bauen erleichtert und beschleunigt werden.
Stadt richtet Anlaufstelle ein
„Natürlich müssen trotzdem die geltenden Vorschriften wie Fluchtlinien, Bebauungspläne und Baugrenzen eingehalten werden“, sagt Stadtbaurat Markus Bradtke. Die neue Landesbauordnung weise dem Bauherrn mehr Verantwortung zu. Er selbst oder ein von ihm beauftragter Architekt seien in der Pflicht, sich genau über die Bestimmung zu informieren.
Schaden kann eine Vereinfachung nicht. Der angestrebte Bauboom ist noch nicht so stark eingetreten wie erhofft. Im Vorjahr hat Bochum jedenfalls nicht das selbst gesteckte Ziel von 800 neuen Wohnungen pro Jahr erreicht. Immerhin: Bauanträge für 2072 Wohneinheiten zeugen von einer Belebung des Marktes. Die neue Landesbauordnung, mit der die Landesregierung „ein Klima für Neubau in Nordrhein-Westfalen schaffen“ will, wie es heißt, könnte helfen, Tempo und Intensität des Bauens noch zu erhöhen.
Gebühr ist auch bei einem Rückzug fällig
Allerdings hat die Bauordnung auch ihre Tücken. Eingereichte Bauanträge werden erst bearbeitet, wenn sie vollständig sind. Sollten Antragsteller, die noch nicht alle Unterlagen beigebracht haben, die gesetzte Frist verpassen, gilt der Antrag als zurückgezogen und müsste neu gestellt werden. „Eine Gebühr ist dann trotzdem fällig“, so Lutz Kelling, kommissarischer Leiter des Bauordnungsamts.
Er wie auch Stadtbaurat Bradtke appellieren an Bauherren, sich ausreichend zu informieren, Bauvorhaben mit Nachbarn abzusprechen und bei genehmigungsfreien Projekten die neue Anlaufstelle der Stadt aufzusuchen.