Bochum. . Der 23-jährige Bochumer, der einen Studenten (23) erstochen haben soll, wird als schuldunfähig eingestuft. Der Fall liegt jetzt bei Gericht.

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 23-jährigen Studenten am 12. September mitten auf der Bochumer Alleestraße geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte (23) für die Tat nicht mit Gefängnis bestraft werden kann. Das erfuhr die WAZ auf Anfrage. Vor Gericht kommen soll er aber trotzdem.

Staatsanwalt Michael Nogaj hat dem Schwurgericht jetzt eine Antragsschrift zugeschickt. Darin wird der Angriff zwar als heimtückischer Mord bewertet, weil er von hinten gekommen sei, allerdings sei der Beschuldigte wegen einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie nicht schuldfähig. Ein Psychiater hatte ihn begutachtet.

Das Gericht wird prüfen, ob der 23-Jährige zum Schutz der Allgemeinheit auf unbefristete Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird. Dort ist er jetzt schon untergebracht.

Opfer und Beschuldigter kannten sich vom Studium

Am Tattag gegen 19.15 Uhr soll der Geschädigte über den beampelten Fußgängerüberweg der Alleestraße in Höhe der Annastraße gegangen sein, um ein großes Paket zur Post im nahen Edeka-Markt zu bringen, und dann von hinten angegriffen worden sein. Die Messerstiche in die Brust waren so schwer, dass er in der Nacht darauf im Krankenhaus starb.

Der Tatort auf der Alleestraße wurde damals abgesperrt.
Der Tatort auf der Alleestraße wurde damals abgesperrt. © Justin Brosch

Opfer und Beschuldigter kannten sich seit langem vom Studium. Ein nachvollziehbares Tatmotiv soll es nicht geben, möglicherweise fühlte sich der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung wahnhaft verfolgt. Er wurde noch am Tatort festgenommen.

Verteidigt wird er von Rechtsanwalt Egbert Schenkel: „Das ist eine ganz tragische Geschichte, in der ein offensichtlich völlig unschuldiger normaler Mensch von einem psychisch erkrankten Menschen in dieser schrecklichen Form angegriffen wurde.“

Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.