Karlsruhe/Bochum. . Der Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Ex-Geheimagent Werner Mauss wird neu aufgerollt. Grund sind Widersprüche in einem zentralen Punkt.

Der Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen den legendären Ex-Geheimagenten Werner Mauss muss in Bochum komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag die Verurteilung des 78-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung mit sämtlichen Feststellungen auf. Die Entscheidung weise in einem zentralen Punkt Widersprüche auf, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum in Karlsruhe.

Das Landgericht Bochum muss den Fall nun vor einer anderen Strafkammer von vorn verhandeln. Der Fall beschäftigt die Justiz in NRW, weil damals das Finanzamt Essen für Mauss zuständig war.

Freispruch ebenso möglich wie Haftstrafe

Mauss war jahrzehntelang weltweit und auch für die deutschen Sicherheitsbehörden im Einsatz. Er steht vor Gericht, weil er aus einem für seine Missionen eingerichteten millionenschweren Treuhandfonds auch Wertpapiergeschäfte finanzierte. Die Erträge von mehr als 35 Millionen Euro verschwieg er dem Finanzamt, obwohl das mehrfach zwischen Stiftungen und Konten hin und her transferierte Geld aus dem Fonds laut dem Bochumer Urteil von 2017 nach und nach sein Privatvermögen geworden war.

Der BGH beanstandet nun, dass nicht klar ist, ob Mauss seine Steuerpflicht bewusst war. Wenn nicht, könnte der Prozess für ihn mit einem Freispruch enden. Falls doch, erscheint fraglich, ob er noch einmal auf Bewährung davonkommt. (dpa)