Bochum. . Was wäre, wenn Jesus nicht vor 2018 Jahren, sondern heute im Stall in Bochum zur Welt käme? Die Herausforderungen junger Eltern – ein Überblick.

„Es begab sich aber zu der Zeit ...“ 2018 Jahre ist es her, dass Jesus in Bethlehem von der Jungfrau Maria geboren wurde. Was aber wäre, wenn heute, zwei Jahrtausende später, ein Paar in einem Stall, in Bochum, ein Kind zur Welt brächte – unverheiratet, er Zimmermann, sie minderjährig? „Eine junge Familie, die Hilfe sucht, bekommt sie auch. Maria, Josef und ihr Baby wären bei der Stadt Bochum in guten Händen“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger.

Die Hilfen nach der Geburt

Was damals der Engel des Herrn verkündete, müssten heute Maria und Josef selbst in die Hand nehmen: Wenn ein Kind nicht in einem Krankenhaus zur Welt kommt (dann erledigt das die Klinik), muss es innerhalb einer Woche beim Standesamt gemeldet werden.

Der Stall als Geburtsort ist „nach unserem Lebensstandard heute kein geeigneter Ort für ein Baby“ – keine Heizung, kein fließend Wasser, keine Möglichkeit, Babynahrung zu erwärmen, falls die Mutter nicht stillen kann. „Wir fahren natürlich dorthin, um uns die Situation vor Ort anzusehen. Wir würden mit den Eltern reden und versuchen, mit ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden“, sagt Thomas Sprenger.

Eventuell wird der Säugling in einer Kinderklinik untersucht, danach kann eine Hebamme hinzugezogen werden. Die Stadt will „auf jeden Fall gemeinsam mit den Eltern organisieren“, dass dem Kind nichts passiert.

Wo die Familie unterkommen kann

Bei der Suche nach einer Unterkunft hilft die Wohnungsvermittlungsstelle, eventuell können die jungen Eltern einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Finden die drei zunächst keine Wohnung, könnten sie in einer kommunalen Einrichtung oder in einer zur Unterbringung angemieteten Wohnung unterkommen.

Wie Josef wieder Arbeit findet

Josef ist gelernter Zimmermann, hat aber noch keinen Job in Bochum. Er könnte sich beim Jobcenter arbeitslos melden und aktive Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Anspruch nehmen.

Warten auf Eltern-  und Kindergeld

„Die Familienkasse braucht in der Regel nur wenige Tage, bis über Anträge auf Kindergeld entschieden wird“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger.

Beim Elterngeld kann es etwas länger dauern. Da hänge es von der „Komplexität des Sachverhaltes ab“, wie schnell die Höhe feststeht.

Vielleicht hat er aber auch aufgrund vorhergehender Beschäftigungen Ansprüche auf Arbeitslosengeld I. „Hierfür müsste er sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden“, informiert Sprenger. Wenn diese Ansprüche bestehen, wäre für die Arbeitsvermittlung nicht das Jobcenter, sondern die Arbeitsagentur zuständig.

Unterstützung für das Kind

Beziehen Josef und Maria Hartz IV, können sie beim Jobcenter auch eine einmalige Beihilfe bei Geburt beantragen. Die soll helfen bei der Anschaffung der Erstausstattung, zum Beispiel einem Kinderwagen oder einem Babybettchen. Beim gemeinsamen Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen könnte Elterngeld beantragt werden sowie bei der Familienkasse Bochum Kindergeld.

194 Euro Kindergeld gibt es; von seinem letzten Zimmermannsgehalt bekäme Josef 67 Prozent Elterngeld, das sind mindestens 300 Euro (auch bei vorheriger Arbeitslosigkeit) und maximal 1800 Euro.

Josef und Maria sind nicht verheiratet. Wenn Josef die Vaterschaft anerkennt, aber keinen Unterhalt zahlt, könnten beim Jugendamt der Stadt Bochum Unterhaltsvorschussleistungen beantragt werden. Geht man davon aus, dass die beiden nach Geburt ein Paar bleiben und zusammenleben, entfällt das.

Schwierigkeiten der Namenfindung

Da das Baby unehelich zur Welt kommt, können die Eltern entscheiden, wessen Nachnamen es bekommt. Das letzte Wort hat der Sorgeberechtigte – wenn Josef und Maria das geteilte Sorgerecht beantragt haben, müssen sie sich untereinander einigen.

Den richtigen Vornamen zu finden, ist für die meisten Elternpaare nicht einfach. „Das Standesamt berät die Eltern insbesondere bei ausgefallenen Namenswünschen“, sagt Thomas Sprenger. „Jede Namensgenehmigung ist eine Einzelfallentscheidung.“

Jesus wäre ein anerkannter Name und ist gerade im spanischsprachigen Raum üblich. Bei Jesus Christus könnte es schon schwierig werden. Eine Alternative ist da Christian, die im deutschsprachigen Raum gebräuchlichere Variante von Christus, der Gesalbte.

Wer sich gar nicht entscheiden kann, hat etwas Zeit: Erst einen Monat nach der Geburt muss der Name feststehen.