Bochum. . Ein Wattenscheider (20) ist wegen eines Tötungsaufrufs auf Facebook verurteilt worden. Es ging um eine angeblich islamfeindliche Äußerung.
Ein Hass-Eintrag auf seinem Facebook-Profil hat einen Wattenscheider (20) um ein Haar ins Gefängnis gebracht. Er hatte dazu aufgerufen, einen Mann wegen angeblich islamfeindlicher Äußerungen zu töten. Trotz massiver Vorstrafen bekam er am Donnerstag vor dem Amtsgericht erneut eine Bewährungschance. Die Staatsanwaltschaft indes forderte zwei Jahre und drei Monate Jugendhaft. Da ist keine Bewährung mehr möglich.
Der arbeits- und ausbildungslose Angeklagte hatte am 16. November 2017 auf Facebook das Foto und den Namen eines Mannes veröffentlicht und ihn dort obszön beleidigt. Dann schrieb er: „Wenn Ihr den Bastard seht – stechen!“ Darunter setzte er drei Messer-Symbole.
Vor Gericht gab sich der Angeklagte kleinlaut
Der Angeklagte hatte sich über einen Facebook-Eintrag des Mannes, den er gar nicht kannte, geärgert. „Ich bin Muslim. Er hatte ein Problem mit dem Koran“, sagte er vor Gericht. Verurteilt wurde er wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“. Über eine Zeugin des Eintrags erfuhr später die Polizei von dem Tötungsaufruf.
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Vor Gericht gab sich der Täter kleinlaut; er sei damals wütend gewesen. Ernst gemeint habe er den Tötungsaufruf aber nicht. Schon einmal hatte er wegen einer öffentlichen Gewaltäußerung Ärger mit der Polizei.
40 Sozialstunden und sozialer Trainingskurs
Wegen schweren Raubes, Bedrohung, Drogenhandels, Körperverletzungen und anderer Straftaten hatte er im vergangenen Sommer 22 Monate Jugendstrafe auf Bewährung erhalten. Diese Strafe wurde jetzt auf 24 Monate erhöht. Außerdem muss er 40 Sozialstunden abarbeiten und einen sozialen Trainingskurs machen.
Die Richterin warnte ihn: „Unbedachte Äußerungen sind für Sie jetzt der Gnadenstoß.“