Bochum. . Der Staatsanwalt ermittelt gegen den Polizisten, der einen Rentner erschossen hat, wegen Totschlag-Verdacht. Das sei aber „rein formaljuristisch“.
Nach den tödlichen Schüssen auf einen 74-jährigen Rentner am Sonntag in Altenbochum ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen den Schützen, einen 35-jährigen Polizeibeamten. „Wir haben ein Verfahren eröffnet wegen des Tatvorwurfs des Totschlags. Das beinhaltet zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Annahme, dass der Polizeibeamte bei Abgabe der Schüsse mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnete“, sagte Staatsanwalt Dietrich Streßig am Dienstag auf Anfrage der WAZ.
Der Totschlags-Verdacht sei zurzeit allerdings „rein formaljuristisch“ zu verstehen. Das Verfahren prüfe vor allem, ob die Schüsse gerechtfertigt waren oder nicht.
Drei Schüsse in den Oberkörper sind „sicher feststellbar“
Die Leiche des hageren, normal großen Rentners ist in der Rechtsmedizin bereits obduziert worden. Danach ist laut Streßig „sicher feststellbar“, dass der Polizist dreimal in den Oberkörper des Rentners geschossen hat. Dieser soll zuvor auf dem Bürgersteig mit einer Revolver-Attrappe auf den Polizisten gezielt und die Aufforderung, die Waffe sofort fallen zu lassen, ignoriert haben.
Die Polizei war am Sonntag viermal zur Wohnanschrift des Rentners in der Velsstraße ausgerückt, wegen Ruhstörung, Randale und wegen des Verdachts, dass er sich eventuell umbringen wolle. Die Ermittler prüfen nun auch die vage Spekulation, ob der Rentner sich extra hat erschießen lassen. Das sei „nicht ganz auszuschließen“, so Staatsanwalt Streßig.
Zweimal rief der 74-Jährige sogar selbst die Polizei an. Diese Anrufe sollen aber keine nachvollziehbaren Gründe gehabt haben. Nun wird auch ermittelt, ob er am Sonntag durch Medikamente oder Rauschmittel stark beeinflusst war.