Bochum. Opel sah sich gezwungen, einen früheren Arbeitnehmer wieder einzustellen. Der Betriebsrat ist dagegen. Der Streit vor Gericht darum geht weiter.

Der Rechtsstreit zwischen der Opel Warehousing GmbH, dem europaweit tätigen Logistikunternehmen des Autobauers mit Sitz in Langendreer, und dem Bochumer Opel-Betriebsrat hält an. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht blieb am Dienstag ohne Erfolg. Beide Parteien werden sich im Februar 2019 zur Hauptverhandlung vor dem Arbeitsrichter wiedersehen.

Dabei geht es um die Wiedereinstellung des Industriemechanikers Christian Kowoll, der seit dem 9. November wieder im Ersatzteillager arbeitet. Opel sieht sich nach einer neuerlichen, der dritten Niederlage binnen vier Jahren vor einem Arbeitsgericht gezwungen, den 41-Jährigen – der wie 2500 andere Opelaner mit der Werksschließung 2014 arbeitslos wurde – wieder einzustellen und will erreichen, statt der notwendigen Einverständniserklärung des Betriebsrat dafür eine gerichtliche Zustimmung zu erhalten.

Denn: Der Betriebsrat lehnt Kowolls Wiedereinstellung ab, wie der Anwalt der Arbeitnehmervertretung am Dienstag vor dem Arbeitsgericht bekräftigte. „Es gibt dafür mehrere Gründe“, sagt Betriebsratsvorsitzender Murat Yaman. Der Hauptgrund für die Haltung des Betriebsrats sei die Befürchtung, dass der Betriebsfrieden gestört werden könnte.