Betriebsrat blockiert Wiedereinstellung eines Ex-Opelaners
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Bochum. . Opel Bochum will die Einstellung eines früheren Mitarbeiters am Betriebsrat vorbei durchsetzen. Das Arbeitsgericht muss entscheiden.
Einmal mehr beschäftigt sich das Arbeitsgericht Bochum am Dienstag mit einer juristischen Auseinandersetzung unter Beteiligung des Autobauers Opel. Während es in der Vergangenheit in den meisten Fällen aber um Klagen von Beschäftigten gegen das Unternehmen ging, steht diesmal um ein Zustimmungsersetzungsverfahren der Opel Group Warehousing GmbH, dem Opel-Logistiktochter in Langendreer, gegen den Bochumer Betriebsrat des Unternehmens an.
Der nämlich hatte sich gegen die Wiedereinstellung des früheren Opelaners Christian Kowoll gewendet. Der 41-Jährige arbeitet seit gut zwei Wochen zwar in der Opel-Logistik, vorläufig allerdings noch unter Vorbehalt. Das Arbeitsgericht muss darüber entscheiden, ob Kowolls Einstellung über den Kopf des Betriebsrats hinweg rechtens ist.
Dreimal Prozesse gegen Unternehmen gewonnen
Der Industriemechaniker hatte sich Ende 2014 bei der Schließung des Opel-Werks um einen Arbeitsplatz in der Logistik beworben und dann gegen die Absage und die ausgesprochene Kündigung geklagt. Insgesamt dreimal hat er danach Prozesse gegen das Unternehmen gewonnen – auch gegen die Kündigung im Werk Rüsselsheim.
Pikant war diese Wendung deshalb, weil sich der Autobauer, der Kowoll auf richterlichen Geheiß eine Stelle angeboten hatte, gezwungen sah, auf Verlangen des Rüsselsheimer Betriebsrats die Kündigung auszusprechen. Die Arbeitnehmervertretung hatte Opel über einen Anwalt aufgefordert, die Einstellung zurückzunehmen, weil Sorge bestehe, das sonst „im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden“, wie es im Schreiben der Kanzlei Baker McKenzie an die Opel-Personalabteilung heißt.
Eine ähnliche Konstellation gibt es nun in Bochum. Opel hat Kowoll wieder eingestellt, der Betriebsrat sich dagegen ausgesprochen. Das Unternehmen hat nun beim Arbeitsgericht beantragt, die notwendige Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen.
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