Bochum. . Ärzte dürfen im Internet über ihre Leistungen informieren, nur über Abtreibung nicht. Das ist absurd. Ein Kommentar von Gianna Schlosser.
Wenn man nicht weiß, wen man fragen kann, dann fragt man eben das Internet. Denn dort tummeln sich nicht nur selbsternannte Experten in zahlreichen Onlineforen, sondern auch echte Fachleute. So listen viele Ärzte auf ihren Internetseiten dezidiert auf, welche Leistungen sie anbieten, erklären Untersuchungsmethoden und Vor- und Nachteile verschiedener Behandlungen.
Patienten können auf diesem Wege einen passenden Arzt finden, sich auf einen Arztbesuch besser vorbereiten, und sich vielleicht sogar unangenehme Fragerunden am Telefon ersparen. Einzig eine Frau, die ungewollt schwanger ist und über einen Abbruch nachdenkt, soll bitteschön nicht in den Genuss dieser leicht verfügbaren seriösen Informationen kommen – so zumindest regelt es das Werbeverbot in Paragraf 219 a Strafgesetzbuch.
Kein Beigeschmack einer Straftat mehr
Mal abgesehen davon, dass ein Arzt sich bis heute keinen Gefallen damit tut, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass er Abtreibungen durchführt und wohl auch ohne Werbeverbot lieber darauf verzichten würde, das auf seiner Internetseite mitzuteilen – er sollte darüber informieren dürfen, welche Möglichkeiten es gibt und was eine Frau erwartet, die ihre Entscheidung getroffen hat.
Dass Pro Familia und Donum Vitae fordern, das Werbeverbot zu kippen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch Ärzte sollten sich dafür einsetzen – damit der Abbruch, der als solcher längst straffrei ist, nicht weiterhin den Beigeschmack einer Straftat behält.