Bochum. Wem gehört der Sperrmüll? „Dem Bürger – und zwar bis wir kommen“, bekräftigt der USB in Bochum. Dennoch sind nachts Sperrmüll-Jäger unterwegs.

Abends wurde gestapelt, morgens gestaunt: In der Nacht war der Sperrmüllhaufen, den eine Familie an der Hedwigstraße aufgetürmt hatte, geplündert worden. „Mehr als die Hälfte der Sachen war verschwunden“, berichten die Hammer. Im Prinzip sei es ihnen egal: „Das alte Zeug sollte ja weg.“ Und doch fragen sie: War das Diebstahl? Wem gehört eigentlich der Sperrmüll auf dem Gehweg?

„Dem Bürger, der die Abfuhr bestellt hat“, antwortet USB-Sprecherin Barbara Winklmeier. In der Abfallsatzung ist geregelt, dass Abfälle erst „mit der Einsammlung in das Eigentum der Stadt Bochum übergehen“. Das heißt: Bis die USB-Trupps ans Werk gehen, bleiben Schränke, Tische, Stühle und mehr im Besitz der Inhaber. „Sie sind bis zur Abfuhr des Sperrmülls für diesen vollumfänglich verantwortlich“, formuliert es der USB in feinstem Behördendeutsch.

Abfälle dürfen nicht durchwühlt werden

Und wenn es – wie in Hamme – den Besitzer einen feuchten Kehricht interessiert, was mit seiner Wegwerfware passiert? Auch dann dürften sich keine Schlepper-Banden frei Haus bedienen, betont Winklmeier. Nochmals muss die Abfallsatzung herhalten. Danach ist es „Unbefugten nicht gestattet, Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“.

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Können. Denn von flächendeckenden Bußgeldern ob der tausendfachen Sperrmüll-Jagd ist nichts bekannt. Weil der Sperrmüll nachts noch nicht Eigentum des USB ist, müsste eine Anzeige vom „geschädigten“ Bürger erstattet werden – der daran ein überschaubares Interesse hat. Auch die Polizei winkt ab. „Unsere Streifen fahren nicht gezielt Sperrmüllhaufen an“, sagt Sprecher Volker Schütte. Eingeschritten werde, wenn Lärmbelästigungen gemeldet werden oder sich angetrunkene Passanten an den Haufen vergreifen. „Das geht bis zu regelrechten Verwüstungen“, so Schütte.

Kulanz hat ihre Grenzen

Fürs Großreinemachen ist der Besteller zuständig – wie auch für sämtliche Hinterlassenschaften, wenn der USB wieder abgerückt ist. Immer wieder werden Gegenstände herausgestellt, die für den USB nicht als Sperrmüll gelten: etwa Fensterrahmen, Türen oder Autoreifen. Die werden vom USB stehen gelassen – „und sind dann unverzüglich zu entfernen.“

Weiteres Ärgernis: Sperrmüll, der des nachts hinzugestellt wird und somit nicht in der Liste auftaucht. „Wir sind so weit wie möglich kulant“, heißt es beim USB. Möbelbretter etwa seien meist kein Problem. Anders als Kühlschränke, für die ein Spezialwagen benötigt wird. Die Entsorgung bleibt dann beim Besteller hängen.