Bochum. . Nach einer fast tödlichen Messerattacke auf einem Gehweg steht ein Bochumer (37) vor Gericht. Das Opfer erschien alkoholisiert im Zeugenstand.

Seit sechs Monaten sitzt ein 37-jähriger Bochumer in U-Haft, weil er einen Bekannten (heute 35 Jahre alt) niedergestochen haben soll. Am Montag begann vor dem Schwurgericht sein Prozess wegen versuchten Totschlags. Dort erklärte er erstmals, dass er gar nicht der Täter sei. „Ich habe ihn nicht gestochen. Mein Messer war sauber.“ Richter Josef Große Feldhaus sagte aber: „Manches fällt mir schwer nachzuvollziehen.“ Schließlich war der Mann nach der Tat weggelaufen.

Bluttat geschah am 23. März

Die Bluttat ereignete sich am 23. März 2018 um 4 Uhr früh auf dem Gehweg der Wattenscheider Straße in Goldhamme, 50 Meter von der A 40 entfernt. Laut Anklage soll der Angeklagte dem Bekannten ein Messer zehn bis zwölf Zentimeter tief in den Unterbauch gerammt haben, bis zum Beckenknochen. Nur glücklichen Umständen sei es zu verdanken, dass keine lebenswichtigen Organe getroffen worden seien. Eine Not-OP rettete das Leben des Schweißers. Im Krankenhaus hatte er 4,2 Promille Alkohol im Blut.

Auch interessant

Zuvor soll er mit einem weiteren Bekannten in der Wohnung des jetzt Angeklagten an einem Zechgelage mit Branntwein teilgenommen haben. Nach einem Streit eskalierte dann alles. Einige Stunden nach der Bluttat wurde der 37-Jährige gefasst. Er ist ein massiv vorbestrafter Arbeiter. Am Abend vor der Tat hatte er Heroin gespritzt. Als Täter belastet wurde er dann von der dritten Person, die bei der Tat dabei war.

Die Aussage des Opfers vor Gericht war außergewöhnlich. Weil der Richter eine feine Nase hat, fragte er den Zeugen um 10.12 Uhr: „Haben Sie Alkohol getrunken?“ Die Antwort: „Natürlich, ich habe heute Geburtstag.“

Opfer betrunken im Gerichtssaal: 2,7 Promille

Deutlich mischte sich ein Lallen in seine Stimme. Einmal vergriff er sich auch im Ton: „Wollen Sie mich verarschen?“ fragte er eine Richterin. „Reißen Sie sich zusammen!“, mahnte der Richter. Weil er Zweifel hatte, ob der Zeuge vernehmungsfähig war, ließ er die Polizei kommen für einen Alkoholtest. Das Ergebnis: 2,7 Promille. Am Mittwoch (26. September) startet das Gericht einen neuen Versuch, ihn zu vernehmen. Dann muss er nüchtern sein.