Bochum. Die Stadt Bochum solle sich intensiver für die Rückführung von Sami A. einsetzen. Anwältin fordert vor Gericht täglich 10.000 Euro Zwangsgeld.
Im Fall der rechtswidrigen Abschiebung des Islamisten Sami A. hat die Anwältin des Tunesiers nach Informationen unserer Redaktion am Freitagnachmittag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein weiteres Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum beantragt.
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Mit Frist bis 28. August soll die Zahlungsverpflichtung von 10.000 Euro täglich bis zur Rückkehr angedroht werden, sollten die Bemühungen um die höchstrichterlich verfügte Rückholung des zuletzt in Bochum lebenden Sami A. nicht intensiviert werden. Bislang habe sich bei der Anwältin der Eindruck verfestigt, die Behörden spielten auf Zeit, um eine juristisch bedeutsame Folterverzichtserklärung für Sami A. aus Tunesien zu erhalten.
Gegen die Stadt Bochum war bereits Anfang August ein Zwangsgeld von 10.000 Euro verhängt worden. Sami A. war am 13. Juli mit einer Chartermaschine abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht dies wegen einer möglichen Foltergefahr untersagt hatte.