Bochum. Das juristische Tauziehen um Sami A. geht weiter. Im Eilverfahren muss nun das OVG entscheiden, ob der Tunesier zurückgeholt werden muss.
Das juristische Tauziehen um eine mögliche Rückkehr des Islamisten Sami A. dauert an. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wollte am Dienstag keine Entscheidung mehr darüber verkünden, ob der Tunesier nach seiner umstrittenen Abschiebung zurück nach Deutschland geholt werden muss. Das teilte ein Gerichtssprecher mit.
Es sei weiterhin eine zeitnahe Entscheidung zu erwarten - der genaue Zeitpunkt sei aber unklar. Die Stadt Bochum hatte nach Angaben eines Sprechers dem Gericht am Montag ausführlich begründet, warum sie gegen den Rückholbeschluss vorgeht.
Auch interessant
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der 42-Jährige vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Die Gelsenkirchener Richter waren nicht überzeugt, dass Sami A. in Tunesien keine Gefahr durch Folter drohe. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurde diese Entscheidung aber erst am nächsten Tag zugestellt - als Sami A. bereits im Flugzeug saß.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied daraufhin, der Staat müsse den Tunesier unverzüglich zurückholen. Dagegen wehrt sich die Stadt Bochum, deren Ausländeramt für den Fall zuständig ist, nun vor dem OVG. In dem Eilverfahren ist das OVG jetzt die letzte Instanz. (dpa)