bochum-Werne. . „Golf am Ruhrpark GmbH“ kündigt Insolvenz an. Die Eigentümerin des Geländes, die Gesellschaft für Vermögensverwaltung, kündigte den Pachtvertrag.
Golfen in Werne wird’s nicht geben. Die „Golf am Ruhrpark GmbH“ wird vermutlich kurzfristig sogar Insolvenz anmelden. Das sagte Geschäftsführer Jesse Rochol am Freitag. In einer Stellungnahme zum WAZ-Bericht teilte er zudem mit, dass Golf-Pro David Haggart offiziell immer noch Geschäftsführer der GmbH ist, sich aber „wegen der Schwierigkeiten während der Bauphase mehr und mehr aus dem Projekt zurückgezogen hat“.
Auch zu den Gründen der Entwicklung äußerte sich der 41-Jährige, der zurzeit im Urlaub ist. Die ursprünglich mit dem Golfplatzbau beauftragte „rospeGreen GmbH“ habe erhebliche Fehler bei der Planung sowie beim Bau des Platzes gemacht und während der Beseitigung der Baumängel Insolvenz angemeldet. Daher musste der geplante Golfplatz auf dem Areal der ehemaligen Zeche Amalia neu geplant werden.
Gelände musste mit Boden aufgefüllt werden
„Wegen der abgedeckten Altlasten durften wir zur Modellierung des Golfplatzes nicht in die Tiefe gehen, sondern mussten das Gelände mit zusätzlichem Boden auffüllen, dazu musste die bestehende Baugenehmigung erweitert werden“, so Jesse Rochol.
Gemeinsam mit dem Golfplatzarchitekten Christian Althaus wurde letztlich ein neuer Bauantrag gestellt, der auch vom Bauamt der Stadt Bochum genehmigt wurde – allerdings mit erheblichen Auflagen. Neue Gutachten und Untersuchungen, insbesondere mit Blick auf das Drainagesystem, seien erforderlich gewesen.
Rechtsstreitigkeiten folgten
Gemäß Pachtvertrag sei die GmbH als Pächter für die oberirdischen Entwicklungen auf dem Gelände zuständig und der Verpächter für die unterirdischen. „Wir haben dennoch alles überprüfen, gutachterlich dokumentieren und Kleinigkeiten instand setzen lassen“, so Rochol, „wegen der klar geregelten Zuständigkeiten haben wir in Höhe der uns entstandenen Kosten Pacht und Nebenkostenzahlungen gegenüber der Pächterin zurückgehalten. Die Eigentümerin des Geländes, die Gesellschaft für Vermögensverwaltung (GfV), die aus der Harpen AG hervorging, hat den Pachtvertrag daraufhin gekündigt.“
Was übersehen wurde: Im Pachtvertrag stand ein Aufrechnungsverbot. Es folgten Rechtsstreitigkeiten. Das Gericht schließlich gab der Klägerin GfV Recht, die Kündigung war rechtens. Rochol: „Wir haben alles getan und versucht, uns mit der Pächterin zu einigen, um das Projekt doch noch fortführen zu können, indes vergeblich. Möglich, dass die GfV bereits einen neuen Investor in der Hinterhand hat, der jetzt auf unseren Vorleistungen aufbauen kann.“ Eine Insolvenz sei daher unvermeidbar.