Bochum. . Anträge können beim Amt für Stadtplanung und Wohnen gestellt werden. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr lang gültig.
Über den Bezug eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) entscheidet das Einkommen. Der Antrag ist zu stellen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2-6, (Montag und Mittwoch 8-13 Uhr, Donnerstag 8-18 Uhr) und wird für ein Jahr ausgestellt. Dafür ist eine Gebühr zwischen 15 und 30 Euro fällig.
Unterschieden wird zwischen dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und dem gezielten Wohnberechtigungsschein. Der allgemeine WBS wird ausgestellt, wenn dem Wohnungssuchenden noch keine bestimmte Wohnung bekannt ist. Beim gezielten WBS werden die Bezugsvoraussetzungen für eine ganz bestimmte Wohnung geprüft (Zweckbindung für besondere Personenkreise, Belegungsrechte).