Bochum. . Wer Fördergelder zum Bauen oder Modernisieren beansprucht, der verpflichtet sich zu einer Mietpreisbindung von mindestens 20 Jahren.
Wer Fördergelder für Bau oder Modernisierung in Anspruch nimmt, verpflichtet sich dazu, 20 oder 25 Jahre lang lediglich die ortsübliche Sozialmiete zu verlangen. Diese beläuft sich in Bochum auf 5,55 Euro je Quadratmeter (6,30 Euro für Bezieher höherer Einkommen). Vermietet werden darf ausschließlich an Personen mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Festgelegt hat das Mietniveau das Land, das alle Kommunen von M1 bis M4 eingestuft hat und dabei das allgemeine Mietniveau, Leerstände und andere Kategorien berücksichtigt. Bochum ist M3 zugeordnet.
Zusätzliche Darlehen für barrierefreie Angebote
Bis zu 1680 Euro je Quadratmeter beträgt die Darlehenshöhe. Zusätzliche Darlehen können für kleinere Wohnungen (bis 55 qm), für Aufzüge (maximal 50.000 Euro), barrierefreie Angebote, Mieteinfamilienhäuser, Außenanlagen, Passivhäuser u.a. bewilligt werden.
Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro je geförderter Wohnung. Auf die Grundpauschale wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von zehn bis 25 Prozent gewährt. Die Zinsen für das Darlehen betragen in den ersten zehn Jahren 0,0 Prozent, danach 0,5 Prozent bis zum Ende der Belegungsbindung.