Berlin/Bochum. Die Stadt Bochum wehrt sich gegen die mögliche Rückführung des mutmaßlichen Gefährders Sami A. Nun soll das Oberverwaltungsgericht entscheiden.
Die Stadt Bochum hat am Mittwoch wie erwartet Beschwerde beim NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gegen eine mögliche Rückholung des islamistischen Gefährders Sami A. eingelegt. Der Tunesier, der zuletzt in Bochum lebte, war am Freitag in sein Heimatland geflogen worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit seiner Abschiebung nicht einverstanden ist. Daraufhin entschieden die Richter in Gelsenkirchen, Sami A. müsse durch die Ausländerbehörde Bochum wieder zurück nach Deutschland geholt werden.
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Das Oberverwaltungsgericht wartet allerdings noch auf die Begründung für die Beschwerde. Dafür hat die Stadt Bochum Zeit bis zum 13. August. Die Frage, ob das OVG diese Begründung akzeptiert, ist nicht nur wichtig für die Stadt Bochum und die dortige Ausländerbehörde, sondern für alle, die an der umstrittenen Abschiebung beteiligt waren: das NRW-Familienministerium, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Bundespolizei und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
Bundesinnenminister Horst Seehofer verteidigt das Land NRW
Seehofer verteidigte am Mittwoch die Abschiebung von Sami A. durch NRW-Behörden. Das Land habe in diesem Fall nach Recht und Gesetz gehandelt, versicherte er. Seehofer erklärte auch, er könne sich vorstellen, dass der Bund künftig die Zuständigkeit für die Abschiebung von Gefährdern übernimmt. Er selbst will erst zwei Tage vor der Rückführung des Tunesiers von den Abschiebeplänen erfahren haben.
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Im Zusammenhang mit der Abschiebung eines Afghanen aus Mecklenburg-Vorpommern räumte der Bundesinnenminister einen „Behördenfehler“ des Bamf ein. Der 20-jährige Afghane war offenbar mit einem anderen Mann verwechselt worden und soll nun wieder zurückgeholt werden.
NRW-Rechtsausschuss befasst sich mit Fall
Am Freitag wird sich der Rechtsausschuss des NRW-Landtags mit dem Fall Sami A. beschäftigen. Die Opposition aus SPD und Grünen möchte abwarten, wie das OVG in Münster über die Beschwerde der Stadt Bochum entscheidet, bevor sie weitere Schritte unternimmt. „Für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist es noch zu früh. Aber grundsätzlich muss auch darüber nachgedacht werden“, sagte SPD-Fraktionsvize Lisa Kapteinat dieser Redaktion. (mit dpa)