Bochum. . Die Bochumer Auto-Leasingfirma ASS meldete jahrelang ihre Fahrzeuge in Wuppertal an. Das Landgericht spricht von sittenwidrigem Geschäft.

Durch ein offenbar sittenwidriges Geschäft zwischen der Auto-Leasingfirma ASS Athletic Sport Sponsoring GmbH aus Bochum und der Stadt Wuppertal sind der Stadt Bochum knapp 2,2 Millionen Euro Gebühreneinnahmen entgangen. Es geht um die Anmeldung von insgesamt etwa 84 000 Fahrzeugen in den Jahren 2004 bis 2016.

Die hätten eigentlich in Bochum gegen eine Gebühr von 26 Euro je Fahrzeug zugelassen werden müssen, da die Firma 1999 ihren Sitz von Wuppertal nach Bochum verlegt hat.

Vermeintliches Werbegeschäft vereinbart

Von 2004 an aber vereinbarte sie mit der Stadt im Bergischen ein vermeintliches Werbegeschäft. Jedes dort angemeldete Auto sollte mit einem Wuppertal-Aufkleber versehen werden, dafür sollte es eine Rückerstattung von je 8,70 Euro geben.

Damals gab es eine Filiale der Firma in Wuppertal, die die an den Wohnort oder Firmensitz gebundene Zulassung möglich machte. „Diese Filiale ist irgendwann geschlossen worden“, so ASS-Geschäftsführer Michael Duddek, der zum beanstandeten Geschäft sagte: „Ich war nicht dabei, als es vereinbart wurde. Und das ist auch schon so lange her.“

Umgehung des Verbots

Aus Sicht des Landgerichts Bochum, das über Rückzahlungsforderungen Wuppertals an die Firma zu entscheiden hatte, wurde der Vertrag „lediglich zur Umgehung des Verbots der Ermäßigung der Straßenverkehrszulassungsgebühren“ geschlossen. Es spricht in seinem Urteil vom 20. Juni davon, dass „beide Vertragsparteien gegen das gesetzliche Verbot der Gebührenreduzierung und gegen die guten Sitten verstoßen haben“.

Dabei war das per Rechtsspruch diskreditierte Geschäft offenbar zeitweise nicht unüblich. Im Prozess sagte der von 1991 bis 2008 amtierende Leiter des Wuppertaler Straßenverkehrsamtes als Zeuge aus, dass vor Jahren „einige Zulassungsstellen in bedenklicher Weise Nachlässe auf die bundeseinheitlich feststehende Zulassungsgebühr gewährt hätten.“

Lohnendes Geschäft

Bochum offenbar nicht. Der Stadt will aber weder aufgefallen sein, dass Gebühren in beträchtlicher Höhe nicht mehr flossen, noch habe sie nach Gründen gefragt oder interveniert. „Das ist nicht unsere Aufgabe“, heißt es in der Zulassungsstelle.

ASS-Geschäftsführer Duddek bekennt derweil: „Das Geschäft hat sich für beide Seiten gelohnt.“ Mehr wert als die Rückerstattung von mehreren Zehntausend Euro jährlich sei ihm die Markenbildung gewesen. „Wuppertaler Autos“ seien in Verbindung mit ASS gebracht wurden.

Erst allmählich sei es gelungen, die Marke „Bochumer Autos“ zu etablieren. Heute werden mehr als 90 Prozent von jährlich mehreren Tausend Fahrzeugen in Bochum zugelassen. Duddek: „Und das klappt sehr gut.“

>>> INFO: Landgericht Bochum weist Klage Wuppertals zurück

  • Aufgeflogen war das Geschäft 2016. Der damalige Wuppertaler Rechtsdezernent soll Landeskriminalamt und Bezirksregierung eingeschaltet haben, obwohl, wie es heißt, Rechnungsprüfungsamt und Stadtspitze den Fall als rechtlich unbedenklich betrachtet hätten.
  • Zurückgefordert wurden 176 000 Euro für 2013 und 14, weil in dieser Zeit die Autos nicht mehr mit dem Wuppertal-Aufkleber bestückt wurden. Das Landgericht Bochum hat die Klage abgewiesen. Wuppertal erwägt dem Vernehmen nach nun, die nächste Instanz anzurufen.