Bochum. . Grillen ist in Bochum auf vielen öffentlichen Grünflächen erlaubt. Eine Karte zeigt mögliche Plätze. Einige Regeln sind dabei zu beachten.

Jugendliche prosten sich mit Bierdosen zu. Und wer das Näschen hoch in die Luft streckt, bemerkt den Duft frischer Bratwurst: Die Clique hat den Grill angeschmissen, mit Blick auf die Jahrhunderthalle. Ein Vergnügen, ohne Frage, und völlig in Ordnung.

Im Westpark darf auf einer ausgewiesenen Wiesenfläche gegrillt werden. Wo genau, zeigt eine Karte auf der Homepage der Stadt, auffindbar unter dem Suchbegriff „öffentliche Grillplätze“.

Grillen kostenlos und genehmigungsfrei möglich

Dort ist auch zu lesen, dass auf fast allen Grünflächen in der Stadt kostenlos und genehmigungsfrei gegrillt werden darf. Ausgenommen sind nur der Stadtpark, der Stadtgarten Wattenscheid, die Grünflächen am Kemnader See und der Schlosspark Weitmar.

„Diese weitläufigen Flächen lassen sich nicht kontrollieren, und da alle Jogger und Spaziergänger Anspruch haben auf ein gepflegtes Naherholungsgebiet, ist auf manchen Flächen das Grillen nicht erlaubt“, erläutert Stadtsprecher Peter van Dyk. Doch auch auf den anderen Flächen müssen einige Regeln beachtet werden.

20 Meter Abstand zu Bäumen

Ansonsten kommt es zu Missmut, wie vor wenigen Wochen am Ümminger See. Dort sorgte liegengelassener Müll für Ärger. Seinen Abfall muss man natürlich wieder mitnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Die weiteren Regeln: Es darf nur ein handelsübliches Standgrillgerät verwendet werden, das ausreichend Abstand zwischen Glut und Wiese gewährleistet, Grünflächen dürfen nicht beschädigt werden.

Es dürfen nur trockene, naturbelassene Holzbrennstoffe wie Holzkohle, Grillbriketts oder Scheitholz benutzt werden. Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder gestört werden, etwa durch Flugasche, Rauch und Geruch.

Der Abstand zur Wohnbebauung muss mindestens 50 Meter, der zu Bäumen und Sträuchern mindestens 20 Meter betragen. Ein Grillgerät darf nur benutzt werden unter ständiger Aufsicht volljähriger Personen. Der Grill darf erst verlassen werden, wenn die Glut restlos gelöscht ist.