Bochum. . Die Stadt macht die ohne Ausschreibung vereinbarte Anmietung von 15 000 qm Bürofläche nachträglich bekannt. Das soll für Rechtssicherheit sorgen.
Die vom Stadtrat abgesegnete Anmietung von 15 000 Quadratmeter Bürofläche für 20 Jahre im künftigen Viktoria-Karree wird in den nächsten Tagen vertraglich besiegelt. Knapp 2,8 Millionen Euro Miete jährlich wird die Stadt für die Flächen zahlen, die durch den Abbruch des Berufs- und Verwaltungszentrum (BVZ) benötigt werden. „Der Vertrag wird zügig unterzeichnet“, so Stadtsprecher Thomas Sprenger.
Stadt folgt Gutachter-Empfehlung
Einhalten müssen die Stadt und die HBB Gewerbebau Projektgesellschaft als künftige Eignerin des Gewerbe- und Verwaltungscenters noch eine zehntägige Frist. Ausgelöst hat diese die Stadt durch eine „freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung“ über das Mietgeschäft.
Diese nachträgliche Bekanntmachung im öffentlichen Vergaberegister „dient der Rechtssicherheit“, so Sprenger, und basiere auf der Empfehlung des Gutachters, der im Zusammenhang mit der Anmietung mit einer Expertise beauftragt worden war. Sprenger: „Nun kann niemand nachträglich das Vergabeverfahren anfechten.“
AfD will Beschluss durch EU prüfen lassen
Das indes steht noch im Raum. Die AfD-Ratsfraktion hatte einen solchen Schritt angekündigt und wird diesen, so Ratsherr und Fraktionsgeschäftsführer Jens Wittbrodt, auch beschreiten. Der formelle Weg sehe so aus, dass die Fraktion erst die Antwort von Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) auf den Widerspruch der AfD zum Mietvertrags-Ratsbeschluss abwarten müsse. Danach folge voraussichtlich ein Widerspruch bei der Bezirksregierung und schließlich die Anfechtung des Vergabeverfahrens bei der EU.
In der Bekanntmachung betont die Stadt, sie habe „keinen Einfluss auf die Planung und Bauausführung“ des Viktoria-Karrees gehabt. Genau dies war einer der Knackpunkte bei der politischen Beratung.
Veröffentlichung ist kein Allheilmittel
Zur Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gibt es zahlreiche Ausführungen von Verwaltungsrechts-Experten. So heißt es im Internet u.a.: „Mit diesem Instrument erhält der öffentliche Auftraggeber die Chance, für einen z. B. auf einer Ausnahme beruhenden direkten Vertragsschluss mit einem Unternehmen innerhalb einer sehr kurzen Frist Bestandschutz zu erlangen.“
An anderer Stelle heißt es, „dass die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekannt-
machung kein ‘Allheilmittel’ ist, um die Gefahr der rückwirkenden Unwirksamkeit unzulässig direkt vergebener Aufträge auszuschließen.“