Bochum. . Der in Bochum lebende Sami A., ehemaliger Leibwächter von Osama bin Laden, bezieht 1167 Euro vom Staat. Er kann weiter nicht abgeschoben werden.

Der als ehemaliger Leibwächter des getöteten al-Qaida-Anführers Osama bin Laden geltende Sami A. kann weiterhin nicht abgeschoben werden. Das geht aus der Antwort der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Außerdem beziehe der als gefährlich geltende Mann mit seiner Frau und seinen vier Kindern 1167,84 Euro Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Bild-Zeitung hatte darüber zuerst berichtet.

Sami A. lebt seit mehreren Jahren in Bochum. Ob er weiterhin eine „terroristische Bedrohung“ darstelle, wollte die Landesregierung nicht beantworten: „Diese Bewertungen sind grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung geeignet“, heißt es in der schriftlichen Antwort, da sie den Erfolg von Maßnahmen wie Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verhindern könnten.

Sami A. bestreitet Verbindung zu Osama bin Laden

Der 42-jährige Sami A. kann nicht nach Tunesien abgeschoben werden, weil ihm in seinem Heimatland „Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohen“. Das hatte das Oberverwaltungsgericht bereits im April 2017 in seiner unanfechtbaren Entscheidung festgestellt. Daran habe sich bis heute nichts geändert.

„Andere zur Aufnahme des Sami A. bereite oder verpflichtete Länder sind nicht ersichtlich“, heißt es dazu im Schreiben der Landesregierung. Sami A. muss sich jeden Tag bei der Bochumer Polizei melden.

Der 42-Jährige ist in Deutschland geduldet. „Er bekommt die ganz normalen Regelsätze, die geduldeten Menschen zusteht“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger.

Sami A. bestreitet bis heute jede Verbindung zu Osama bin Laden. (lh)

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, Sami A. habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Das stimmt nicht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.